DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI für Kapitalanleger, Unternehmer und Verbraucher
Herzlich willkommen auf unserer Kanzleihomepage!
Unsere DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI ist eine über mehr als 25 Jahre Erfahrung verfügende bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei mit folgenden Erfolgskompetenzen:
Erfahren Sie mehr zu unseren Erfolgskompetenzen unter unseren Rechtsgebieten!
Zusätzlich aktuell zu unseren Rechtsgebieten erhalten Sie gerne:
CORONA-VIRUS Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung!
Kontaktieren Sie uns gerne zu Ihren Rechtsfragen, beauftragen Sie uns mit Verhandlungen zur Durchsetzung Ihrer Rechte und realisieren Sie Ihre Forderungen!
Mit juristischer Kompetenz und Erfahrung seit der Kanzleigründung im Jahr 1990 werden Sie von uns zu allen Rechtsthemen professionell, maßgeschneidert, engagiert und erfolgreich beraten. Wir unterstützen und begleiten Kapitalanleger, Unternehmer, Verbraucher, Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer, Existenzgründer und Privatpersonen. Wir vertreten mit sehr viel Überzeugung und Durchsetzungskraft Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen und setzten uns für die effiziente, schnelle und bestmögliche Zielerreichung ein. Gerichtsprozesse werden sehr engagiert und erfolgreich in ganz Deutschland geführt.
Die Erreichung Ihrer rechtlichen Ziele steht im Mittelpunkt des Mandates!
Unsere DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI ist seit über 25 Jahren hochspezialisiert im Anlegerschutz, Verbraucherschutz und in der Beratung und Vertretung von Unternehmern tätig und hat mit kompetenten und fundierten juristischen Argumentationen für Kapitalanleger, Unternehmer und Verbraucher viele Tausende Rechtsangelegenheiten außergerichtlich einigen können, so dass die Mandantinnen und Mandanten je nach ihrer Rechtsposition sehr viel Geld schnell ohne Prozess zurückbekommen haben und je nach Sach- und Rechtslage zusätzlichen Schadensersatz erhalten haben.
Große Prozesserfolge in Einzelverfahren und Großkomplexen
Bundesweit werden mit sehr viel Engagement, Überzeugungskraft und Erfolg Prozesse für unsere Mandantinnen und Mandanten an den deutschen Oberlandesgerichten, Landgerichten und Amtsgerichten geführt, um die rechtlichen Interessen unserer Auftraggeberinnen und Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ihrer vollsten Zufriedenheit durchzusetzen.
Wir holen Ihr Geld im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zurück, wenn Sie als Verbraucher geschädigt worden sind oder als Kapitalanleger das Opfer von Falschberatung und Kapitalanlagebetrug geworden sind, und realisieren bestmöglich Ihre Ansprüche. Deutschlandweit führen wir Prozesse für Kapitalanleger und Verbraucher gegen Banken, Sparkassen, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Abschlussprüfer, Prospekthafter, Initiatoren, Hinterleute, Geschäftsbesorger, Vermögensverwalter, Finanzberater, Anlagevermittler, Anlageberater, Bürgen, Patronatserklärungsgeber, Fondsverwalter, Insolvenzverwalter, Liquidatoren und andere Verantwortliche und Vertrauenshaftende wie Werbeträger etc. Für unsere unternehmerischen Mandanten prozessieren wir seit 1990 bundesweit vor allem erfolgreich gegen Vertragspartner, Produzenten, Importeure, Exporteure, Rohstofflieferanten, Produktezulieferer, Entwickler, Handelsvertreter, Kunden, Geschäftspartner, Mieter, Vermieter, Dienstleister und Banken. Viele Gerichtsverfahren werden mit einvernehmlichen Vergleichen abgeschlossen, was immer dann Sinn macht, wenn beide Seiten das ausgehandelte Ergebnis als „win-win-Abschluss“ empfinden und so schnell und effizient Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden können.
Langjährige vertrauensvolle Tätigkeit als „externer Justitiar“ für mittelständische Unternehmen und Beratung in einzelthemenbezogenen Mandaten
Wir engagieren uns sehr für die Erreichung der rechtlichen Ziele unserer unternehmerischen Auftraggeber in der Rechtsform überwiegend von AGs, GmbHs, OHGs, KGs, Partnergesellschaften PartG und PartGmbB, GBRs als Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und UGs (haftungsbeschränkt). Viele Unternehmer haben eine Dauermandatsbeziehung mit unserer Kanzlei und melden sich regelmäßig mit aktuellen Fragen des unternehmerischen Alltags im operativen Geschäft, mit Fragen zu Verträgen und zu gesellschaftsinternen Sonderthemen und sie möchten über den aktuellen Rechtsstand in ihrer Branche informiert werden. Wenn Sie nur einzelthemenbezogen eine Beratung und Unterstützung benötigen, informieren wir Sie rechtlich im Detail und vertreten Sie bei Kündigung, Ausscheiden, Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsverträgen, in Gesellschafterversammlungen und bei sonstigen wichtigen Angelegenheiten.
Vorteile der vertrauensvollen Dauermandatsbeziehungen sind dabei unsere genaue Kenntnis der individuellen Marktsituation und der Besonderheiten jedes Mandantenunternehmens und die vielen Erfahrungen aus den jahrzehntelangen Rechtsbearbeitungen anderer Unternehmensmandate. Sie profitieren bei uns von unserer juristischen Kompetenz auf höchstem fachlichen Niveau, von unseren Erkenntnissen aus der allgemeinen Lebenserfahrung und der emotional-strategischen Intelligenz aus über 25 Jahren Verhandlungs- und Prozesserfahrung für die Zieleerreichung für unsere Auftraggeber. Ständige Fortbildungen sorgen für permanent aktuelles erstklassiges Rechtswissen, was auch durch das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer belegt ist.
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht