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PIM Gold GmbH in Insolvenz und Premium Gold Deutschland GmbH in Insolvenz: Rechtsdurchsetzung für PIM Gold-Kapitalanleger

Haben Sie Goldbarren bei der PIM Gold GmbH erworben? Oder Gold-Zertifikate oder sonstige goldbasierte Kapitalanlageangebote? Gerne beraten wir Sie! Das Amtsgericht/Insolvenzgericht Offenbach am Main hat am 1.12.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH unter dem Aktenzeichen 8 IN 402/19 und das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dazu gehörenden Vertriebsgesellschaft Premium Gold Deutschland GmbH unter dem Aktenzeichen 8 IN 402/19 eröffnet. Forderungen geschädigter Anleger sollen zur Tabelle der Insolvenzverfahren angemeldet werden. Am 9.12.2019 wurde die PIM Gold GmbH im Handelsregister gelöscht. Ein erster Termin für die Gläubigerversammlung in Sachen PIM Gold am 28.2.2020 ergab, dass die Räumlichkeiten für die eingetroffenen rund 400 Anleger nicht ausreichten. Deswegen hatte der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja aus Lauda-Königshofen mit seiner Pressemitteilung vom 17.3.2020 mitgeteilt, dass die neuen Terminierungen für die Gläubigerversammlungen der PIM Gold GmbH am 22.9.2020 und der Premium Gold Deutschland GmbH am 29.9.2020 in der Stadthalle Langen stattfinden werden. Dies hat sich jedoch nun wieder geändert: Das Amtsgericht Offenbach am Main hat den bereits auf den 22.9.2020 verlegten Termin zur Durchführung der PIM Gold-Gläubigerversammlung mit Beschluss vom 2.9.2020 aufgehoben. Als Grund hierfür nennt das Gericht die noch fortdauernde Coronavirus-Pandemie-Lage. Da sich die Situation in den nächsten Monaten voraussichtlich nicht ändern wird, hat das Insolvenzgericht im Beschlusswege angeordnet, dass der Berichtstermin nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden wird, sondern nur im schriftlichen Verfahren. Für diejenigen Mandantinnen und Mandanten, die uns bereits ihre Vollmacht für die Vertretung in der Gläubigerversammlung erteilt haben, werden wir die Rechte auch im schriftlichen Verfahren wahrnehmen und im Anschluss daran berichten.

Mehr als 6.600 Forderungsanmeldungen

Mit Beschluss vom 30. September 2019 hatte das Amtsgericht Offenbach ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH angeordnet. Dabei war Herr Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja aus Lauda-Königshofen zunächst als vorläufiger Insolvenzverwalter für beide Gesellschaften bestellt worden und war dann am 1.12.2019 zum Insolvenzverwalter in den eröffneten Insolvenzverfahren bestellt worden. Nach den Informationen des Insolvenzverwalters erfolgten inzwischen mehr als 6.600 Forderungsanmeldungen.

Gold als angeblich sichere Kapitalanlage

Bereits seit 2008 konnten Anleger beim PIM-Konzern Gold kaufen und dort auch einlagern lassen. Gegründet zunächst als PIM Vertriebsgesellschaft mbH mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach unter Registernummer HRB 43743, firmierte die Gesellschaft PIM Gold GmbH dann ab dem 29.1.2013 als PIM Handelsgesellschaft mbH, nannte sich ab dem 25.11.2014 PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH und dann – nachdem ihr diese Firmenbezeichnung im Hinblick auf den Begriff „Scheideanstalt“ untersagt worden war, seit dem 4.6.2019 PIM Gold GmbH. Beim Direktkauf von Goldbarren als Anlagemodell zahlten die Anleger für das Gold zwar rund 30 Prozent über dem Marktpreis. Als Gegenleistung wurde ihnen jedoch eine scheinbar lukrative Verzinsung als sogenanntes Bonusgold versprochen. Außerdem wurden Rückkäufe zu einem Festpreis unabhängig von der Marktentwicklung zugesichert. Die PIM Gold GmbH begründete diese Vorteile mit besonderen Handelsoptionen, etwa u.a. durch den Kauf und das Recycling von Altgold. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde zusätzlich versprochen, das Gold individuell zu lagern und mit einer Rendite von 3 % p.a. aufwärts zu verzinsen. Zahlreiche Kleinanleger erwarben Gold oder andere angebotene goldbasierte Kapitalanlageprodukte, die vom PIM-Konzern herausgegeben worden waren. Dabei waren im Marketing stets die Sicherheit und Wertbeständigkeit von Gold als Sachwert und Edelmetall hervorgehoben worden u.a. als angeblich stabile Wertanlage für die Zukunft der eigenen Kinder.

Verdacht von Betrug und Vorliegens eines Schneeballsystems

Durchsuchungen der Geschäftsräume in den Jahren 2017 und 2019, die Verhaftung eines leitenden Managers im September 2019 und die Beschlagnahme von größeren Goldbeständen durch die Staatsanwaltschaft gingen durch die Presse. Durch die strafrechtlichen Ermittlungen soll nun abgeklärt werden, ob sich der Verdacht von gewerbsmäßigem Betrug, von Unterschlagung und weiteren Straftatbeständen bestätigt. Befürchtet wird ein kriminelles Schneeballsystem. Angesichts der vielen als angeblich in den Unternehmen gelagert verkauften Goldbarren im Vergleich zu den gefundenen und beschlagnahmten Goldwerten drängt sich der Schluss auf, dass vielen Anlegern kein individuelles Eigentum an den angeblich verkauften Goldbarren verschafft wurde, sondern dass der Verkauf und die Übereignung konkreter Goldbarren nur vorgespiegelt wurden.

Rechtsdurchsetzung für geschädigte Gold-Anleger

Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne passend zu den von Ihnen mit der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH abgeschlossenen Verträgen die Rechtsprüfung vor, meldet Ihre Forderungen in den Insolvenzverfahren an und prüft, ob Herausgabeansprüche in Gestalt von Aussonderungsrechten an Goldbarren bestehen. Außerdem beraten wir Sie, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche des PIM-Konzerns, Finanzberater, Finanzvermittler, Sparkassen, Banken, Vermögensverwalter oder sonstige haftende juristische oder natürliche Personen geltend machen können. Rufen Sie unsere seit über 25 Jahren im Anlegerschutz bundesweit bekannte und erfolgreiche Fachanwaltskanzlei mit Standorten in München und Berlin an unter der Telefonnummer 089/45 21 33 88 oder senden Sie eine kostenfreie Schnellanfrage an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

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    Dr. Babette Gäbhard

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