Kanzlei DR. GÄBHARD : München · Berlin · Deutschland Kanzleigründung 1990 · Über 25 Jahre Beratungskompetenz und Prozesserfahrung

MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz und Vorgehen gegen Verantwortliche und Vermittler

Sie haben MAGELLAN-Container gekauft und benötigen einen Fachanwalt und Spezialisten, der Ihr Geld zurückholt? Sie wurden auch mit den Rundschreiben des Insolvenzverwalters vom 14.6.2017 und vom 17.7.2017 informiert, dass der Insolvenzverwalter die Container der Anleger an die Buss Global-Gruppe in Singapur für über EUR 160 Millionen veräußert hat, weil die meisten Anleger der Mitveräußerung ihrer Container zugestimmt hätten? Sie wollen sich nicht damit abfinden, dass mit der nicht allzu hohen Ausgleichszahlung für Ihr Eigentum an Ihren Containern die Sache im Wesentlichen erledigt sein wird? Sie wollen vollen Schadensersatz? Sie möchten von einem erfahrenen Fachanwalt wissen, was von dem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Christoph Thole vom 7.12.2016 zu halten ist? Unsere Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 25 Jahren Anlegerschutzkompetenz hilft bundesweit Verbrauchern und Unternehmern, die Opfer des dubiosen Kapitalanlagesystems der MAGELLAN Maritime Services GmbH geworden sind! Wie bekannt ist am 1.9.2016 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAGELLAN Maritime Services GmbH vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 237/16 eröffnet worden. Medienweit sind die unterschiedlichsten Rechtsansichten zu lesen. Offen soll danach sein, ob die Verantwortlichen der MAGELLAN Maritime Services GmbH ein verbotenes Schneeballsystem betrieben haben, bei dem die garantierten Auszahlungen an die Anleger aus dem Kapital, das von Neukunden eingeworben wurde, bezahlt wurden, bis das Ganze mangels Zuflusses von Neukapital zusammenbrach. Um hier Klarheit zu schaffen, beraten wir Sie gerne! Unser Angebot: Kostenfreier Erstkontakt zum Fachanwalt: Senden Sie Ihre MAGELLAN-Vertragsunterlagen unverbindlich an unsere E-Mail-Anschrift: kanzlei@gaebhard.de, so dass Sie direkt den kostenfreien Kontakt zur erfahrenen Fachanwältin bezogen auf Ihr MAGELLAN-Vertragssystem erhalten!

Ausgangskonzept: Kauf von Schiffscontainern und Vermietung an Reedereien

Das Kapitalanlagekonzept der insolventen MAGELLAN Maritime Services GmbH beinhaltete ein System von mehreren Verträgen zwischen der MAGELLAN Maritime Services GmbH und dem Kapitalanleger mit folgenden Rechtsinhalten: Kauf von Schiffscontainern von der MAGELLAN Maritime Services GmbH mit Eigentumszertifikat, Verwaltungsvertrag mit der MAGELLAN Maritime Services GmbH über die Vermietung der Container an nicht benannte Reedereien und ein Rückkaufsangebot der MAGELLAN Maritime Services GmbH an die Anleger nach dem Ablauf der Mietzeit über einen unbestimmten Preis der Container. Gelockt wurden die Anleger mit hohen angeblich garantierten Mieterträgen aus der Vermietung der Container an Reedereien, wobei die Mieterträge quartalsweise zur Auszahlung gelangen sollten. Mit Schreiben vom 8.9.2016 hat der Insolvenzverwalter gegenüber Anlegern nun allerdings den Nichteintritt in die Verträge und die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erklärt mit der Begründung, dass die von den ostasiatischen Reedereien vereinnahmten Containermieten geringer seien als die von der MAGELLAN Maritime Services GmbH den Anlegern garantierten Mieten.

Insolvenzverfahren: Prüftermin und Gläubigerversammlung am 18.10.2016

In Hamburg haben am 18.10.2016 der vom Insolvenzgericht festgelegte Berichtstermin gemäß § 156 InsO und die Gläubigerversammlung in Hamburg im Hotel Radisson Blu von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr stattgefunden. Wir waren als anwaltliche Anlegervertreter dabei. Es kamen weit über 500 Anleger und eine Reihe von Anwälten zur Versammlung. Bereits im Vorfeld hatte der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Borchardt per Rundschreiben vom 6.10.2016 mitgeteilt, dass er in der Versammlung zunächst einen Bericht über den Verlauf des bisherigen Verfahrens geben werde, dann die Rechtslage zu den Rechten der Anleger aus seiner Sicht darstellen werde und sich dann dem Thema zuwenden wolle, welche Handlungsalternativen es für die Gestaltung des Insolvenzverfahrens nun gäbe.

Zur Insolvenzreife wurde im Termin ausgeführt, dass der einzige Containerlieferant, ein chinesischer Hersteller, ab Ende 2015 angedroht habe, die Belieferung mit Neucontainern wegen Zahlungsverzugs einzustellen. Um diesen großen Nachteil abzuwenden, habe die Geschäftsleitung der MAGELLAN Maritime Services GmbH Ende 2015 eine Zahlung von US-Dollar 11 Millionen an den chinesischen Hersteller geleistet. Als weiteres Problem habe es dann Umsatzausfälle im Neugeschäft im Januar 2016 und im Februar 2016 gegeben, weil man wegen des Inkrafttretens des Kleinanlegerschutzgesetzes neue Vertriebsunterlagen habe erarbeiten lassen müssen. Wegen dieser zwei Hauptprobleme sei das Unternehmen nicht imstande gewesen, die quartalsmäßigen Auszahlungen der Garantiemieten in Höhe von rund EUR 11 bis 12 Millionen an die Anleger für das erste Quartal 2016 vorzunehmen.

Insolvenzverwalter: Das Eigentumsrecht und das Aussonderungsrecht der Anleger an ihren Containern seien aus seiner Sicht trotz wirksamer Kaufverträge fraglich

Im Rahmen des Gläubigerversammlungstermins wurde sodann streitig zwischen den Anlegervertretern und der Insolvenzverwaltung diskutiert, ob die Anleger beim schuldrechtlichen Kauf der Container auch dinglich das Eigentum an den Containern übertragen erhalten hätten, was der Insolvenzverwalter als fraglich bezeichnete. Davon hängt ab, ob den Anlegern ein Aussonderungsrecht für ihre Container aus der Insolvenzmasse zusteht. In der hitzigen Diskussion, ob die Anleger durch den Insolvenzverwalter rechtswidrig „enteignet“ werden würden, wurde u.a. das Szenario entworfen, ob dann 5000 oder mehr Prozesse von den rund 8.700 Anlegern auf die Herausgabe ihrer Container und auf die Herausgabe der ihnen zustehenden Mietzahlungen bis zum Bundesgerichtshof geführt werden müssten. Als Möglichkeit zur praktischen Handhabung wurde im Prüftermin dann überlegt, das Eigentumsstreitthema dadurch zu lösen, dass die Anleger dem Insolvenzverwalter eine Verkaufsermächtigung erteilen könnten.

KPMG Deutschland: Teure Containerpreise, Risiken und Schwierigkeiten in der Schiffstransportbranche

Zur wirtschaftlichen Gesamtsituation der MAGELLAN Maritime Services GmbH wurde sodann von KPMG Deutschland ausgeführt, dass wegen des Überangebots von Schiffen und Containern und des weltweiten Rückgangs im Schiffstransportgeschäft ein sehr hoher Preisverfall der Container zu verzeichnen sei. Ein 40-Fuss-Container, den ein Anleger im Jahr 2012 für US-Dollar 4.040,00 von der Magellan Maritime Services GmbH erworben habe, könne als Neuprodukt heute nur noch mit einem Neupreis von US-Dollar 2.258,00 verkauft werden; als Gebrauchtcontainer sei ein 40-Fuss-Container nur noch US-Dollar 975 wert. Der Verkauf der Container sei bereits seinerzeit auch zu sehr teuren Preisen an die Kunden erfolgt. KPMG hat ermittelt, dass die Insolvenzschuldnerin MAGELLAN Maritime Services GmbH mit 113.000 Containern an Platz 13 im Weltmarkt mit 0,5 % des Marktvolumens liegen würde.

Der Insolvenzverwalter erklärte dann am 18.10.2016, er plädiere nicht für eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebes mit der Verwaltung der Container. Grund seien die hohen Risiken wie der Wettbewerb in diesem Markt allgemein, das Problem, dass in näherer Zeit immer mehr MAGELLAN-Anleger-Verwaltungsverträge auslaufen würden, so dass sehr viele von den 113.000 Containern in Containerdepots anlanden würden, auch seien die Verwaltungskosten des operativen Geschäfts sehr hoch, man müsse sich auf steigende Kosten der Containerversicherungen einstellen und sei dann gegebenenfalls auch mit Kündigungen von Reederei-Mietverträgen konfrontiert. Die zurückkommenden Container würden Lagerkosten erzeugen und müssten teilweise auch wieder instandgesetzt werden. Die Neuvermietung in Teilchargen in Häfen weltweit sei schwierig. Besser sei die Wahl der „Fortsetzung des Investorenprozesses mit der Zielsetzung des Verkaufs der Portfolios”, hierfür gäbe es auch indikative Angebote. Preise wollte der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Borchert nicht nennen mit der Begründung, dass Kaufinteressenten in der Gläubigerversammlung anwesend seien. KPMG Deutschland könne den Prozess der Investorensuche begleiten und werde im Erfolgsfall ein Erfolgshonorar erhalten.

Fortsetzung der Investorensuche und je nach dem Ergebnis weitere Entscheidungen

Es kam dann zu Abstimmungen nach dem Mehrheitsprinzip mit Handhebung, so wurde unter anderem beschlossen, den Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Borchardt in seinem Amt zu bestätigen, der Gläubigerausschuss wurde auf sieben Personen erweitert, u.a. durch die Aufnahme eines weiteren Insolvenzverwalters. Beschlossen wurde ferner, dass der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Borchardt sich bemühe solle, den Investorensuche-Prozess fortzusetzen und ein konkretes Verkaufsangebot für die Container und die Mietverträge zu erhalten, über das die Anleger dann informiert werden. Daran anschließend sollen dann Eigentumsfragen für Anleger, die sich nicht mit einer Verkaufsermächtigung für ihre Container an einem Verkauf beteiligen würden, besprochen und gegebenenfalls einer Sonderlösung zugeführt werden.

Anspruch der Containereigentümer auf Abtretung der Mietzinsansprüche?

Die Vermietung der Container an Reedereien erfolgte offensichtlich durch Direktverträge zwischen der MAGELLAN Maritime Services GmbH und ostasiatischen Reedereien, in welche die Anleger nicht namentlich einbezogen waren. Viele Anleger fragen sich jetzt, ob sie einen Anspruch auf die Abtretung der Mieterträge zu ihren Containern haben, so dass sie außerhalb des Insolvenzverfahrens direkt die Erträge für die Vermietung ihrer Container erhalten können. Der Insolvenzverwalter sammelt zwischenzeitliche Mieteinnahmen von der übrigen Insolvenzmasse separiert auf einem gesonderten Anderkonto, was vorteilhaft ist. Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer Mandatsbeziehung zu allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen und allen Ihren rechtlichen und praktischen Möglichkeiten.

Rundschreiben des Insolvenzverwalters vom 30.11.2016

In seinem Rundschreiben vom 30.11.2016 teilte der MAGELLAN-Insolvenzverwalter mit, die Mieterträge von den Reedereien würden weiterhin bis auf wenige Ausnahmen pünktlich eingehen und auf dem Anderkonto gesammelt werden. Außerdem würden die Tabellenauszüge vom Insolvenzgericht Amtsgericht Hamburg nun an die Anleger versendet werden, so dass diese überprüfen können, welche von ihnen angemeldeten Forderungen nach der vorläufigen Überprüfung in welchem Umfang im Insolvenzverfahren anerkannt sind. Wer sich nicht sicher ist, ob alle auf seine Container bezogenen Rechte und Mieteinnahmen richtig im Insolvenzverfahren berücksichtigt und in der Verwaltung dort vermerkt ist, sollte sich anwaltlich beraten lassen, damit seine Rechtsposition unverzüglich abgesichert werden kann. Rufen Sie unsere seit über 25 Jahren im Anlegerschutz bundesweit bekannte Fachanwaltskanzlei mit Standorten in München und Berlin an unter der Telefonnummer 089/45 21 33 88, vereinbaren Sie über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung oder senden Sie eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

    Kenntnisnahme: Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO, siehe

    Rundschreiben des Insolvenzverwalters vom 25.4.2017 zur minimalen Erstattung von Mieteinnahmen

    Im Rundschreiben vom 25.4.2017 vom MAGELLAN-Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Borchardt wurde den Anlegern eine sehr kleine Auszahlung auf die seit dem 1.1.2016 ausstehenden MAGELLAN-Container-Mietansprüche angekündigt und dann auch im August 2017 vollzogen. Bei unseren Mandanten stellen wir fest, dass diese Auszahlung überwiegend weniger als 10 % der für den Zeitraum ab dem 1.1.2016 bis heute nach den Verwaltungsverträgen angefallenen Mietansprüche sind. Begründet wird die kleine Zahlung vom MAGELLAN-Insolvenzverwalter damit, dass nur Container-Mieten für die Monate März 2016 bis Mai 2016 erstattungsfähig seien, was sich aus der Rechtsansicht im MAGELLAN-Gutachten von Herrn Prof. Dr. Christoph Thole vom 7.12.2016 herleiten lasse, welche der Insolvenzverwalter für überzeugend hält, obgleich eine davon abweichende anlegerfreundlichere Rechtsauffassung wesentlich überzeugender und vorteilhafter für jeden einzelnen Anleger ist. Eine individuelle anwaltliche Prüfung Ihrer Rechtsposition und anwaltliche Vertretung gibt Ihnen Klarheit und ermöglicht die Durchsetzung Ihrer Rechte auf Vertragserfüllung und Schadensersatz. Unser Angebot: Kostenfreier Erstkontakt zum Fachanwalt: Senden Sie Ihre MAGELLAN-Vertragsunterlagen unverbindlich an unsere E-Mail-Anschrift: kanzlei@gaebhard.de, so dass Sie direkt den kostenfreien Kontakt zur erfahrenen Fachanwältin bezogen auf Ihr MAGELLAN-Vertragssystem erhalten!

    Abschlagszahlung nach dem Verkauf an Buss Global

    Im Rahmen des Insolvenzverfahrens zum einvernehmlichen Verkauf der Container an die Buss Global-Gruppe kam es im Dezember 2017 zu einer Abschlagszahlung auf die Container für diejenigen Anleger, die nachweisbar Container mit genau identifizierbaren international einheitlich standardisierten B.I.C.-Container-Nummern des Bureau International des Containers et du Transport Intermodal zu Eigentum erhalten hatten. Diejenigen Geschädigten, bei denen die Übertragung von Containereigentum nur mutmaßlich betrügerisch von der MAGELLAN Maritime Services GmbH vorgespiegelt worden war, was bei den Ermittlungen des Insolvenzverwalters zutage trat, gingen leer aus. Da die Abschlagszahlungen vom Insolvenzverwalter der Höhe nach selbst bei den Anlegern mit nachgewiesenem Containereigentum nur einen Teil des Schadens abdecken, auch wenn Ende 2019 eine weitere Abschlagszahlung erfolgen soll, war und ist es weiterhin umso wichtiger anwaltlich prüfen zu lassen, gegen welche zusätzlichen Verantwortlichen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Schadensersatzansprüche gegen MAGELLAN-Verantwortliche und Vermittler

    Was tun, wenn es jetzt im Rahmen des Insolvenzverfahrens zum einvernehmlichen Verkauf der Container an die Buss Global-Gruppe kommt, wie der Insolvenzverwalter in seinen Rundschreiben vom 14.6.2017 und vom 17.7.2017 unseren vielen Mandantinnen und Mandanten mitgeteilt hat, aber noch ein großer Restschaden bei jedem Anleger verbleibt? Davon ist fast sicher auszugehen, denn wie bereits von KPMG Deutschland in der Gläubigerversammlung am 18.10.2016 ausgeführt wurden die in China hergestellten Container von der MAGELLAN Maritime Services GmbH sehr hochpreisig an die deutschen Investoren verkauft. Wegen des weltweiten Überangebotes von Containern, dem damit verbundenen Preisverfall allgemein und wegen des gebrauchten und teilweise wohl auch beschädigten Zustands der von Anlegern gekauften Container muss man wohl realistischerweise davon ausgehen, dass der Erlös, den die Anleger de facto bei einem Verkauf des Gesamtportfolios der Insolvenzschuldnerin MAGELLAN Maritime Services GmbH erhalten werden, weit unter ihrem Containererwerbspreis liegen dürfte. Auch soll mit der vom Insolvenzverwalter den Anlegern individuell angebotenen nicht allzu hohen Abschlagszahlung auf die Container deren Wert nach der Vorstellung des Insolvenzverwalterbüros im Prinzip abgegolten sein. Daher ist es für alle Anleger umso wichtiger zu handeln und sich Klarheit zu verschaffen! Parallel zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Mietertragsansprüchen im Insolvenzverfahren überprüfen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten wie bei allen Kapitalanlagerechtsfällen, welche Verantwortlichen des gescheiterten Kapitalanlagesystems gegebenenfalls den von uns vertretenen Kapitalanlegern Schadensersatz zu zahlen haben. In Betracht kommen nach der Gesetzeslage und der Rechtsprechung grundsätzlich bei schuldhaften Pflichtverletzungen als Verantwortliche und Gegner beispielsweise Gesellschafter, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Prospektherausgeber, Treuhänder, Vertriebsleiter, Garanten sowie weitere Personen wie beispielsweise Hinterleute, faktische Geschäftsführer und Geschäftsbesorger. Schadensersatz kann ferner von Finanzvermittlern und Finanzberatern gefordert werden, welche das dubiose MAGELLAN-Kapitalanlagesystem Unternehmern und Verbrauchern empfohlen haben, ohne die wirtschaftliche Plausibilität des Gesamtproduktes und die Geeignetheit für die Anlagezwecke des Kunden geprüft zu haben und ohne über die massiven Risiken aufgeklärt zu haben. Wurden Sie bei der Verkaufsberatung von Ihrem Vermittler oder Berater darüber informiert, was im Insolvenzfall der MAGELLAN Maritime Services GmbH mit dem Eigentum an Ihren Containern passieren würde und wie Sie dann an Ihre Mieterträge kommen werden? Wurden die Auszahlungen als sicher und garantiert bezeichnet, ohne dass Ihnen offenbart wurde, dass die sogenannten Auszahlungsmindestgarantien und Rückkaufsangebote zu den Containern im Insolvenzfall der MAGELLAN Maritime Services GmbH vollständig wertlos sein würden? Gehören Sie zur Gruppe der Anleger, denen Container mit Eigentumszertifikaten in den Jahren 2015 oder 2016 verkauft wurden, ohne dass Ihnen jemals Container übereignet wurden, weil es Ihre Container gar nicht gibt? Gerne prüfen wir Ihren konkreten Einzelfall mit allen Aspekten und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, deren Erfolgsaussichten und deren Rechtsverfolgungskosten. Bundesweit verhandeln wir erfolgreich gegenüber MAGELLAN-Container-Beratern und -Vermittlern außergerichtliche Einigungen über hohe Schadensersatzbeträge und führen im Nichteinigungsfall engagiert Gerichtsprozesse gegen MAGELLAN-Container-Berater und -Vermittler bei vielen Landgerichten und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland. Rufen Sie unsere seit über 25 Jahren im Anlegerschutz bundesweit bekannte erfolgreiche Fachanwaltskanzlei mit Standorten in München und Berlin an unter der Telefonnummer 089/45 21 33 88, vereinbaren Sie über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung oder senden Sie eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular, wir freuen uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme:

      Kenntnisnahme: Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO, siehe

      Dr. Babette Gäbhard

      Sehr gut.
      Bundesweit in Deutschland
      erfolgreiche Rechtsberatung
      und kompetente Prozessführung
      Bewertungen
      Durchschnittsbewertung unserer Mandanten im Internet: 5 von 5 Sternen: Sehr gut.

      „Kompetente Beratung. Schnelles Handeln. Stets aktuell informiert. Bin mit dem abgeschlossenen Verfahren bestens zufrieden. Unbedingte Weiterempfehlung!“

      Weitere Referenzen und Bewertungen finden Sie hier
      Ihr kostenfreier Erstkontakt unter Telefon 089/45 21 33 88 oder E-Mail: kanzlei@gaebhard.de

      Kostenfreie Kontaktaufnahme

        Kenntnisnahme: Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO, siehe

        Fachanwaltskanzlei für Unternehmer und Kapitalanleger

        München · Berlin · Deutschland
        Kanzleigründung 1990
        Über 25 Jahre
        Beratungskompetenz & Prozesserfahrung

        Folgen Sie uns

        KONTAKT
        close slider





          Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß

          Standorte der Kanzlei

          Kanzleisitz München

          Tel: 089/45 21 33 88
          Fax: 089/45 21 33 99

          Zweigstelle Berlin

          Tel: 030/303 66 45 40
          Fax: 030/303 66 45 41

          Bei Einverständnis mit der Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung senden Sie uns gerne Ihre Informationen und Unterlagen per E-Mail an kanzlei@gaebhard.de