Kanzlei DR. GÄBHARD : München · Berlin · Deutschland Kanzleigründung 1990 · Über 25 Jahre Beratungskompetenz und Prozesserfahrung

Fachanwalt für Gesellschaftsrecht: Beratung zu Rechtsformen

Fachanwaltliches Erstellen von Gesellschaftsverträgen erfolgt von uns hochprofessionell für die Rechtsformen GbR, GmbH, GmbH & Co KG, KG, AG, UG (haftungsbeschränkt), OHG, PartG, PartGmbB und SE. Sie erhalten als Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG fundierten Rechtsrat zu Fragen wie Vergütung, Abberufung, Abfindung, Haftung, Einziehung von Gesellschaftsanteilen, Vererbung von Gesellschaftsanteilen und vieles mehr! Unsere seit über 25 Jahren im Handels- und Gesellschaftsrecht hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei berät Sie, wenn Sie überlegen, welche Rechtsform für Ihre Geschäftstätigkeit die beste Wahl ist. Wir stellen Ihnen die Vor- und Nachteile einer Einzelunternehmung gegenüber zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer Partnergesellschaft PartG, einer Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung PartGmbB, einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer GmbH & Co KG, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) = Mini-GmbH, einer Aktiengesellschaft AG oder einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE = Société Européenne = Societas Europaea). Auch rund um Stiftung, Verein und englische LLP oder Ltd. beraten wir Sie gerne kompetent und fundiert auf der Grundlage unserer langjährigen Praxis im Gesellschaftsrecht und ständig aktuellsten Rechtskenntnissen aus intensiven Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte für Gesellschaftsrecht. Haben Sie Fragen zur richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen? Möchten Sie wissen, wie Sie durch die Wahl der geeigneten Rechtsform Ihr Privatvermögen vor einer Haftung gegenüber Gläubigern Ihres Unternehmens schützen? Am besten vereinbaren Sie in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer 089/45 21 33 88 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine telefonische oder persönliche Erstberatung in München oder Berlin oder Sie senden uns für eine erste Einschätzung eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

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    Anwaltliche Erstellung von Gesellschaftsverträgen

    Wir entwerfen Ihren Gesellschaftsvertrag, prüfen bestehende Satzungen von Gesellschaften auf deren Auslegungsspielräume bei konkreten Rechtsproblemen, passen vorhandene Gesellschaftsverträge an unternehmerische und rechtliche Weiterentwicklungen an, beraten Sie zum Gesellschaftskapital, zur Erhöhung des Stammkapitals oder zur Herabsetzung des Stammkapital und beantworten Ihre Fragen, wie Sie die Regelungen in Ihrem Gesellschaftsvertrag praktisch richtig umsetzen, z.B. wenn Sie einen Gesellschafter aus der Gesellschaft ausschließen möchten, wenn Sie aus wichtigem Grund einen Geschäftsführer außerordentlich kündigen wollen und wenn Sie die Bestellung als Geschäftsführer widerrufen wollen. Wir informieren Sie, welche Themen alle vorausschauend im Gesellschaftsvertrag zu regeln sind und teilen Ihnen auch mit, was Sie im Hinblick auf die familienrechtlichen und erbrechtlichen Wechselwirkungen zum Gesellschaftsvertrag wissen müssen. Bei der Entwicklung des passenden Gesellschaftsvertrags arbeiten wir entweder mit Ihrem Steuerberater zusammen oder empfehlen Ihnen erfahrene Steuerberater aus unserem Netzwerk.

    Beratung und Vertretung bei der Beendigung einer Gesellschaftszugehörigkeit

    Wenn Sie überlegen, die Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft zu beenden, sprechen Sie uns gerne an! Wir erläutern Ihnen, welche Beendigungsmöglichkeiten es gibt, was jeweils die Voraussetzungen und die Zeiträume sind, ob eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung in Betracht kommt, ob das Verhandeln einer Aufhebungsvereinbarung zum Ausscheiden sinnvoll ist und was dabei alles geregelt werden könnte und vor allem, wie man die Abfindung inklusive des Goodwills berechnet. Eine Abfindung bzw. der Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben fällt fast immer an, wenn ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin aufgrund eines Ausschlusses, einer Kündigung oder eines Erbfalls oder aus sonstigen Gründen aus der Gesellschaft ausscheidet. Dabei wird zunächst der Gesellschaftsvertrag mit allen Zusatzvereinbarungen und weiteren Beschlüssen der Gesellschafter anwaltlich geprüft, sodann wird die Rechtswirksamkeit etwaiger am Maßstab der BGH-Rechtsprechung auffälliger Bestimmungen untersucht und ergänzend das zwingende und das dispositive Gesellschaftsrecht herangezogen. Dabei beraten wir Sie auch, wenn sich Ihr Name in der Bezeichnung der Gesellschaft befindet, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren Namen mitnehmen können.

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    Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüsse

    Gerne beraten wir Sie zu allen wichtigen Grundlagen rund um das Thema Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüsse und bereiten die entsprechenden Einladungen und Beschlussvorlagen vor und helfen Ihnen bei der Protokollerstellung, damit Ihre Gesellschafterbeschlüsse rechtswirksam sind. Sofern Sie Fragen zur Wirksamkeit von bereits bestehenden Gesellschafterbeschlüssen und Abstimmungsergebnissen haben, prüfen wir gerne die Sach- und Rechtslage und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten der Beschlussanfechtung oder Nichtigerklärung von Beschlüssen und geben Ihnen Rechtsbeistand vor Gericht für die Realisierung Ihrer rechtlichen Wünsche im Gesellschaftsrecht. Sprechen Sie uns auch an, wenn Sie eine praktische oder rechtliche Notlage im Unternehmen haben und sofort einen Geschäftsführer per Beschluss abberufen möchten und außerordentlich kündigen möchten. Wir helfen Ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, schnell, rechtswirksam und effizient Ihre Ziele zu erreichen.

    Beratung zur Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern

    Im Mittelpunkt unserer ausführlichen Rechtsberatungen von Geschäftsführern einer GmbH, Gesellschaftern einer GmbH oder Vorständen einer Aktiengesellschaft sowie von Aufsichtsräten und Beratern von Unternehmen steht immer die Frage, für was derjenige Funktionsträger jeweils die Verantwortung trägt, was der Sorgfaltsmaßstab ist, der angelegt wird, ob und wem gegenüber gehaftet wird und welche Möglichkeiten bestehen, die eigene Haftung mit dem Privatvermögen auszuschließen. Wir offerieren eine fundierte Darlegung der Haftungsrechtslage bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), bei der GmbH und bei der Aktiengesellschaft, Haftung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Aktionären, Vorständen und Aufsichtsräten insbesondere bei Insolvenzverschleppung, Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit, erläutern Ihnen ausführlich die Gefahr der Durchgriffshaftung durch die Gesellschaft auf deren Verantwortliche z.B. auch bei Vermögensvermengung oder existenzvernichtendem Eingriff im weitesten Sinne und informieren Sie über Schutzmaßnahmen wie korrekte rechtliche Verhaltensweisen zur Haftungsvermeidung, Maßnahmen der Absicherung vor persönlicher Haftung und die Möglichkeit des Abschlusses einer Directors & Officers-Versicherung (D & O Versicherung). Ebenso informieren wir Vorstände und Geschäftsführer über die Gefahren und Folgen ihrer möglichen persönlichen Haftung auch gegenüber Unternehmensgläubigern bei einer Insolvenzverschleppung, wenn ein Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist und trotzdem weiterhin am Geschäftsverkehr teilnimmt. Oft werden wir von Geschäftsleitern gefragt, ob die Ehefrau mit ihrem Vermögen mithaftet oder das gemeinsame private Wohnhaus bei einer Schieflage des Unternehmens zwangsversteigert wird, insbesondere wenn private Sicherheiten für unternehmerische Kontokorrentkreditlinien gegeben worden sind. Wir prüfen sämtliche Verträge wie Gesellschaftsverträge, Darlehen, Kontokorrentkredite, Bürgschaften, Zweckerklärungen, Schuldanerkenntnisse und Grundschuldverträge sorgfältig auf die Gesamthaftungslage, beraten Sie und verhandeln dann mit den Banken Haftungsentlassungen zu Ihrem Privatvermögensschutz. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie in diesem Bereich anwaltlichen Rechtsbeistand benötigen!

    Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen

    Sie möchten ein Unternehmen im Ganzen kaufen und fragen sich, ob Sie eine Geheimhaltungsvereinbarung in der Form eines wechselseitigen Nondisclosure Agreements brauchen? Sie haben gehört, dass Sie mit einem Letter of Intent Ihre Kaufabsicht vertraglich vorrangig gegenüber anderen Kaufinteressenten absichern können? Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um den Erwerb eines Unternehmens in der Form des Share Deals als Erwerb aller Unternehmensanteile oder in der Form eines Asset Deals mit dem Erwerb nur von einzelnen Aktiva eines bestehenden Unternehmens wie z.B. Kundenadressdaten, Geschäftseinrichtung, Produktionsanlagen, gewerbliche Schutzrechte, Forderungen u.v.m.

    Due Diligence als Unternehmensanalyse im Vorfeld des Kaufs

    Sie erfahren von uns die Bedeutung Ihres Rechts auf Freiheit des zu kaufenden Unternehmens von Sach- und Rechtsmängeln im Zeitpunkt der Übereignung und wir informieren Sie zum Umfang der Offenlegungspflicht des Veräußerers bezüglich aller aus Käufersicht entscheidungserheblichen Tatsachen. Wir empfehlen Ihnen die Prüfung der Marktsituation und des Wettbewerbs, eine gründliche Betriebsbesichtigung mit technischen Sachverständigen, die Einsichtnahme in die Auftragsbücher, Verbindlichkeiten und Verträge, die Klärung der Situation beim Mitarbeiterstamm u.v.m. Wir nehmen für Sie die Rechtsprüfung des Kaufgegenstandes im Rahmen der rechtlichen Due Diligence vor, indem wir alle Rechtsverhältnisse des zu erwerbenden Unternehmens prüfen, und wir beraten Sie bei der Möglichkeit der Kaufpreisfindung anhand einer Kombination aus Substanzwertschätzung und Ertragswertmethode. Als Fachanwaltskanzlei für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht informieren wir Sie über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensübertragung im Kaufvertrag mit umfangreichen Garantieerklärungen der Verkäuferseite einschließlich Vertragsstrafen- und Rücktrittsrechtsregelungen. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie eine Due Diligence benötigen, schildern Sie uns gerne die Sachlage und wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung zu etwaigen Risiken des beabsichtigten Kaufs, damit Sie sodann eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können.

    Anspruchsvolle Rechtsabklärungen im Gesellschaftsrecht

    Bei Fragen aller Art im Gesellschaftsrecht freuen wir uns, wenn Sie sich an uns wenden! Viele Mandantenunternehmen haben einen langjährigen Dauerberatungsvertrag mit unserer Kanzlei und ihre Geschäftsleiter melden sich jeweils bei aktuellen Fragen und erhalten sehr schnell effiziente und praxisnahe Rechtsantworten, die sogleich umgesetzt werden können.

    Auch komplexe Rechtsgutachten zu Spezialthemen im Gesellschaftsrecht, z.B. zu Rechtsfragen im Konzernrecht, erstellen wir für Sie gerne oder unterstützen Sie bei der Einrichtung eines professionellen Compliance-Systems je nach Art, Bedeutung, Branche, Internationalität, Bestechungsanfälligkeit und Vorgeschichte Ihres Unternehmens, damit Sie als Geschäftsleiter abgesichert sind!

    Sie interessieren sich für Datenschutz und Geheimhaltung? Sie fragen sich als Unternehmensinhaber, ob Sie den Geschäftsführer Ihrer GmbH freistellen können, nachdem dieser ordentlich gekündigt hat und offensichtlich heimlich die Gründung eines Wettbewerbsunternehmens vorbereitet und Ihre Mitarbeiter und Auftraggeber abwerben will? Sie haben Fragen zur Durchführung der Hauptversammlung Ihrer Aktiengesellschaft? Sie haben gehört, dass Sie als Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft in hohem Maße Verantwortung mittragen und wollen wissen, wie Sie sicherstellen können, stets unverzüglich alle wichtigen Informationen vom Vorstand zu erhalten? Sie suchen einen Rechtsanwalt beziehungsweise Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, der den Vertrag für Ihre neue Partnerschaftsgesellschaft gestaltet und Sie zu wichtigen Fragen der Abwicklungsthematik bei der Beendigung der Partnerschaft schon jetzt vorausschauend berät? Am besten vereinbaren Sie in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer 089/45 21 33 88 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung in München oder Berlin oder Sie senden uns für eine erste Einschätzung eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

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      Dr. Babette Gäbhard

      Sehr gut.
      Bundesweit in Deutschland
      erfolgreiche Rechtsberatung
      und kompetente Prozessführung
      Bewertungen
      Durchschnittsbewertung unserer Mandanten im Internet: 5 von 5 Sternen: Sehr gut.

      „Kompetente Beratung. Schnelles Handeln. Stets aktuell informiert. Bin mit dem abgeschlossenen Verfahren bestens zufrieden. Unbedingte Weiterempfehlung!“

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