Kanzlei DR. GÄBHARD : München · Berlin · Deutschland Kanzleigründung 1990 · Über 25 Jahre Beratungskompetenz und Prozesserfahrung

Start-Up-Beratung

Als Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht leisten wir auch gerne die Start Up-Beratung für Existenzgründer. Sie erfahren von uns alles Wichtige für die Wahl der richtigen Rechtsform und einer zulässigen Geschäftszeichnung als Firma. Fragen Sie uns zu Erlaubnissen, Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen, Rechnungen, der Webseite, des Impressums, der Signatur und alles rund um alle Gründungsthemen! Frau Dr. Gäbhard ist seit dem Jahr 2007 Expertin im Expertenform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und berät auch ehrenamtlich Existenzgründer im Rahmen dieses Angebotes des Bundesministeriums.

Fachanwalt für Gesellschaftsrecht berät Existenzgründer

Wir beraten fundiert und engagiert seit über 25 Jahren Existenzgründerinnen und Existenzgründer zu allen Fragen bereits beim Beginn ihrer Geschäftstätigkeit. Besprochen werden die in Frage kommenden Rechtsformen für die geplante Geschäftstätigkeit mit jeweils allen Vor- und Nachteilen unter Berücksichtigung auch der Frage, in welcher Höhe Geschäftskapital zur Verfügung steht oder über ein Existenzgründerdarlehen beschafft werden kann und ob es nach Art und Umfang der Haftungsgefahren erforderlich ist, in besonderer Weise das eigene Privatvermögen durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH, einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder einer AG zu schützen. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile einer Einzelunternehmung gegenüber einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts auf, gegenüber einer Partnergesellschaft PartG, einer Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung PartGmbB, einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer GmbH & Co KG, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) = Mini-GmbH oder einer Aktiengesellschaft AG und beraten Sie kompetent und anschaulich auf der Grundlage unserer langjährigen Praxis im Gesellschaftsrecht und ständig aktuellsten Rechtskenntnissen aus intensiven Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Haben Sie als Existenzgründer Fragen zur richtigen Rechtsform für Ihr geplantes Unternehmen? Möchten Sie wissen, wie Sie durch die Wahl der geeigneten Rechtsform Ihr Privatvermögen vor einer Haftung gegenüber Gläubigern Ihres Unternehmens schützen? Am besten vereinbaren Sie in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer 089/45 21 33 88 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine telefonische oder persönliche Erstberatung in München oder Berlin oder Sie senden uns für eine erste Einschätzung eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

    Kenntnisnahme: Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO, siehe

    Anwalt berät zur Wahl der richtigen Firma als Unternehmensname

    Das eigene Unternehmen mit einer optimal für die Zielgruppe entwickelten Namensbezeichnung auszustatten gehört zu den zentralen Entscheidungen in der Gründungsphase. Was muss der Gründer beachten, um die Firmierung als Leitbild seiner Geschäftsidee mit großer Öffentlichkeitswirkung rechtlich wirksam zu gestalten? Unsere Fachanwaltskanzlei für die Beratung auch von Existenzgründern berät Sie ausführlich zu allen Arten der Firma wie Personenfirma, Sachfirma und Phantasiefirma oder Kombinationen daraus. Wir legen Ihnen auf Wunsch die Rechtsprechung mit zahlreichen Einzelbeispielen dar, informieren Sie über die Grundsätze der Firmenwahrheit, der Firmenklarheit und das Verbot der Irreführung des Rechtsverkehrs und führen für Sie professionell Recherchen bei den Industrie- und Handelskammern, im Handelsregister, beim Deutschen Patent- und Markenamt, im Internet etc., durch, damit sichergestellt ist, dass der von Ihnen gewünschte Firmenname eintragungsfähig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Wir beraten Sie auch zu den Möglichkeiten des Schutzes Ihrer Firma gemäß des gewerblichen Rechtsschutzes beim DPMA Deutschen Patent- und Markenamt oder beim EUIPO Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

    Fachanwalt berät zum korrekten Geschäftsauftritt

    Welche Informationen Sie im Rahmen Ihres Geschäftsauftritts in jedem Fall gegenüber Dritten bekannt geben müssen fragen Sie sich bestimmt als Existenzgründer. Was sind die Mindestangaben im Homepage-Impressum des Unternehmens sowie in der Signatur unter geschäftlichen E-Mails? Was gilt es bei der geschäftlichen Korrespondenz und beim Erstellen von Rechnungen zu beachten? Welche Rechtsbestimmungen gibt es und welche Pflichtangaben sind in welcher Weise im Geschäftsverkehr zu verwenden? Wir beraten Sie praxisnah und effizient ganz konkret zu Ihrem Unternehmen und informieren Sie! Sie erhalten von uns eine professionelle Zusammenstellung aller Pflichtangaben, zu denen üblicherweise die korrekte Firma, jeweils, soweit Personen genannt werden müssen, der vollständige Name, die Geschäftsanschrift, die korrekte Rechtsform bei juristischen Personen wie z.B. einer GmbH, einer Aktiengesellschaft, einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) etc. gehören, ferner sind alle bestellten Vertretungsberechtigten zu nennen, also alle Geschäftsführer bei der GmbH und der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie bei vorhandenem GmbH-Aufsichtsrat der Vorsitzende des GmbH-Aufsichtsrates und alle Vorstände bei einer Aktiengesellschaft sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrats, wichtig sind ferner die Kontaktdaten des Unternehmens/Gründers als Einzelanbieter, Steuernummern, Aufsichtsbehörden, Haftpflichtversicherung, ggfs. AGBs u.v.m. Wollen Sie wissen, was die wichtigsten Angaben auf Rechnungen gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) und § 14 a UStG sind? Gerne werden wir Ihre Geschäftspapiere und Ihren Außenauftritt rechtlich prüfen und optimieren, damit Sie bei Rechtsverstößen nicht von Dritten abgemahnt werden! Am besten senden Sie uns für eine erste Einschätzung eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

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      Anwalt erstellt AGBs, Rahmenverträge und Musterverträge

      Unsere Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert Sie, welche Grundausstattung an Verträgen Sie als Existenzgründer maßgeschneidert für Ihre Geschäftstätigkeit benötigen. Wir helfen Ihnen bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGBs, verhandeln Ihren Mietvertrag für den Geschäftsstandort, fertigen Musterverträge für das gesamte operative Geschäft im Einkauf, Verkauf, Großkundenverträge u.v.m. an und verhandeln alle Rechtsverhältnisse je nach Ihrem Bedarf gerne für Sie und mit Ihnen im Verhältnis zu Ihren Geschäftspartnern und Dritten.

      Aufbau eines Händlernetzes und Online-Handel

      Fragen Sie sich, welche rechtlichen Aspekte Sie beachten sollten, wenn Sie für den Verkauf Ihrer Waren ein Vertriebsnetz mit Handelsvertretern oder Vertragshändlern aufbauen wollen? Wir stellen Ihnen die Rechtslage zum Thema Verkauf über Absatzhelfer wie Handelsvertreter (Verkauf im Namen des Herstellers für dessen Rechnung) oder Vertragshändler (Kauf der Waren des Herstellers zu Sonderkonditionen und Weiterverkauf im Namen des Vertragshändlers) im Detail dar, beraten Sie als Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht mit über 25 Jahren erfolgreicher Berufspraxis zu den Themen Eingliederung in die Absatzorganisation des Herstellers, exklusiver Gebietsschutz, Unterscheidung zwischen Altkunden und Neukunden, Kundenstammübergabe, Inhalt von Vertriebsverträgen mit den jeweiligen Hauptpflichten, Vergütung des Absatzhelfers durch Gewinnspannen/Rabatte, Provisionen und Bonuszahlungen sowie zum Thema vorausschauender Umgang des Herstellers mit Ausgleichs-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüchen des Absatzhelfers beim Vertriebsvertragsende. Sofern und soweit Sie Ihre Produkte auch im Internet mit einer Online-Handel-Plattform verkaufen möchten, beraten wir Sie zu allen rechtlichen Bestimmungen, die Sie beachten müssen, informieren Sie zum Widerrufsrecht und zur Geschäftsabwicklung und gestalten für Sie AGBs und die Widerrufsbelehrung.

      Sprechen Sie uns an als Existenzgründer!

      Gerne beraten wir Sie als Existenzgründer und begleiten Sie und Ihr Unternehmen von Anfang an professionell und rechtssicher in allen geschäftlichen Angelegenheiten! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Am besten vereinbaren Sie in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer 089/45 21 33 88 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung in München oder Berlin oder Sie senden uns für eine erste Einschätzung eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

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        Dr. Babette Gäbhard

        Sehr gut.
        Bundesweit in Deutschland
        erfolgreiche Rechtsberatung
        und kompetente Prozessführung
        Bewertungen
        Durchschnittsbewertung unserer Mandanten im Internet: 5 von 5 Sternen: Sehr gut.

        „Kompetente Beratung. Schnelles Handeln. Stets aktuell informiert. Bin mit dem abgeschlossenen Verfahren bestens zufrieden. Unbedingte Weiterempfehlung!“

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          Fachanwaltskanzlei für Unternehmer und Kapitalanleger

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