Clerical Medical: Lukrativer Schnellausstieg, bevor eine mögliche Weltwirtschaftskrise Fondsverluste bringen kann

Aktuell erreicht unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI eine Vielzahl von Anfragen besorgter Inhaber von fondsgebundenen Lebensversicherungen, insbesondere von Versicherungsverträgen von Clerical Medical, geführt bei der Luxemburger Scottish Widows Europe S.A., wegen der volatilen, also schwankenden, Kursentwicklung von Aktien, Aktieninvestmentsfonds und sonstigen Börsenprodukten aufgrund der Belastungen der Weltwirtschaft durch die Folgen der Einschränkungen aufgrund der CORONA-Virus-Pandemie.

Prüfung des Versicherungsvertrags auf den Widerrufsjoker und sonstige Ausstiegsmöglichkeiten

Da die meisten Clerical Medical-Verträge fondsgebundene Lebensversicherungen sind, besteht die Gefahr von deutlichen Wertverlusten bezüglich der Einzahlungen der Versicherungsnehmer in solche Vertragstypen, bei denen die Einzahlungen in Anteile an Pools umgewandelt werden. Da die Scottish Widows Europe S.A. mit Sitz in Luxemburg keinen Insolvenzschutz hat und die meisten Versicherungsverträge nur einen sehr unzureichenden Schutz gegen starke Werteinbußen der Fonds an der Börse besitzen, ist die Mehrheit der betroffenen Versicherungsnehmer unsicher, was kommen wird und ob überhaupt noch – soweit im Einzelfall vorhanden –  Teilgarantien von Clerical Medical eingehalten werden können.

Widerruf, Widerspruch, Rücktritt oder Vertragserfüllung

Im Falle einer Kündigung erhalten die Versicherungsnehmer nur den Rückkaufswert und dieser liegt in sehr vielen Versicherungsfällen weit unter den geleisteten Einzahlungen und droht vor allem jetzt möglicherweise noch weiter zu sinken. Über die Möglichkeit der Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages aufgrund fehlerhafter Belehrungen haben betroffene Versicherungsnehmer nunmehr die Chance, neben ihren geleisteten Einzahlungen eine zusätzliche Nutzungsentschädigung zu erhalten. Der so mögliche Mehrerlös kann im Vergleich zum letzten bekannten Rückkaufswert hierbei sehr attraktiv sein.

Unkündbare Basisrentenverträge bei Clerical Medical

Besonders wichtig ist das Vorgehen für Versicherungsnehmer, die bei Clerical Medical einen Basisrentenvertrag abgeschlossen haben. Denn diese Vertragsart ist unkündbar. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer nicht jederzeit die Kündigung aussprechen und die Auszahlung des Rückgabewertes verlangen kann. In diesem Fällen erfolgt durch unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI eine gründliche Überprüfung aller alternativ in Betracht kommenden Ausstiegsmöglichkeiten.

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Gerne prüfen wir Ihren Clerical Medical-Versicherungsvertrag basierend auf unserer langjährigen erfolgreichen Tätigkeit für unzählige Clerical-Medical-Versicherungsnehmer, informieren Sie über in Betracht kommende rechtliche Möglichkeiten und führen die außergerichtliche Korrespondenz durch. Auf diese Weise konnten bereits unzählige Versicherungsverträge schnell und effizient einer positiven Erledigung zugeführt werden.

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