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Wirecard AG in Insolvenz: Schadensersatz für Anleger!

Aktionäre und Anleihegläubiger der Wirecard AG sondieren jetzt mit professioneller fachanwaltlicher Unterstützung ihre rechtlichen Möglichkeiten und reichen Klagen ein! Das DAX-Unternehmen Wirecard AG hat am 25.6.2020 beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt, da das Unternehmen überschuldet sei und die Zahlungsunfähigkeit drohen würde. Die Zahlungsdienstleisterin Wirecard AG teilte dazu am 25.6.2020 auf ihrer Webseite mit, dass die Wirecard Bank AG nicht betroffen sei und ansonsten Auswirkungen auf die Wirecard Group erst noch zu prüfen seien. Die Wirecard AG beschreibt sich auch am Tag der Insolvenzantragsstellung auf ihrer Webseite wie folgt: „Wirecard ist eine der am schnellsten wachsenden digitalen Plattformen im Bereich Financial Commerce – und zwar weltweit. Wir bieten sowohl Geschäftskunden als auch Verbrauchern innovative Mehrwertservices rund um den digitalen Zahlungsverkehr: online, mobil und am Point of Sale.“ Das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG wurde am 29.6.2020 vom Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1308/20 eröffnet und zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé bestellt, welcher als Sanierungsexperte auf Großinsolvenzen mit internationalem Bezug spezialisiert ist und u.a. seit dem Jahr 2018 auch zahlreiche Insolvenzgesellschaften aus dem Container-Skandal-Fall P & R mit Bezug zu u.a. Südostasien verwaltet.

Forderungsanmeldungen gegenüber der Wirecard AG i.I. sind jetzt möglich!

Wie das Amtsgericht – Insolvenzgericht – München in seiner Presseerklärung vom 25.8.2020 mitgeteilt hat, wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1308/20 mit Wirkung ab dem 25.8.2020, 10.00 Uhr, jetzt eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé bestellt. Gerne melden wir Ihre Forderungen professionell im Insolvenzverfahren an und beraten Sie zu Ihren weiteren Möglichkeiten des Vorgehens!

Sechs weitere Konzernunternehmen sind seit dem 25.8.2020 in Insolvenz

Wie das Amtsgericht München mit der Presseerklärung vom 25.8.2020 weiterhin mitgeteilt hat, wurde über das Vermögen der Wirecard Acceptance Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1351/20, über das Vermögen der Wirecard Sales International Holding GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1353/20, über das Vermögen der Wirecard Service Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1354/20, über das Vermögen der Wirecard Issuing Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1355/20, über das Vermögen der Wirecard Global Sales GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1356/20 und über das Vermögen der Wirecard Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1352/20 ebenfalls jeweils das Insolvenzverfahren am 25.8.2020 eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé als Insolvenzverwalter eingesetzt. In seiner Presseerklärung vom 7.7.2020 hat Herr Dr. Jaffé mitgeteilt, dass derzeit weltweit die “Verkaufsprozesse für das Kerngeschäft der insolventen Wirecard AG, das Acquiring und Issuing-Geschäft, sowie die davon unabhängigen Geschäftsbereiche der Konzerngesellschaften” angelaufen seien und die zahlreichen Interessenten in Kürze nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung in virtuellen Datenräumen die Due Diligence-Prüfungen durchführen würden und dann Kaufangebote abgeben könnten. Parallel, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé, werde “die Aufklärung der Krisenursachen, die Analyse und die Verifizierung von Zahlungsströmen und Datenmaterial mit Hochdruck vorangetrieben.” Die Wirecard Bank AG ist weiterhin nicht insolvent, betont der vorläufige Insolvenzverwalter auch am 7.7.2020 ausdrücklich, “Auszahlungen an Händler und Kunden der Wirecard Bank werden ohne Einschränkungen ausgeführt.”

Bilanzskandal wegen Luftbuchungen

Seit dem aktuellen Bekanntwerden von Luftbuchungen in Milliardenhöhe hat die Wirecard AG offenbar nun keine andere Möglichkeit gesehen als den Insolvenzantrag zu stellen. Was war geschehen? Am 22.6.2020 hatte die Wirecard in englischer Sprache folgende Unternehmensmitteilung veröffentlichen müssen: „Der Vorstand der Wirecard schätzt auf der Grundlage einer weiteren Prüfung ein, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Guthaben auf den Banktreuhandkonten in Höhe von 1,9 Mrd. EUR nicht vorhanden sind. Das Unternehmen ging bisher davon aus, dass diese Treuhandkonten zum Nutzen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem so genannten Third Party Acquiring-Geschäft eingerichtet wurden und hat sie als Vermögenswert in seinen Finanzkonten ausgewiesen. Dies veranlasst das Unternehmen auch dazu, die früheren Annahmen hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Treuhandbeziehungen in Frage zu stellen.“ In der Erklärung teilte das Unternehmen weiter mit, dass Wirecard sich weiterhin in konstruktiven Gesprächen mit seinen kreditgebenden Banken hinsichtlich der Fortführung der Kreditlinien und der weiteren Geschäftsbeziehung stehe, einschließlich der Fortführung der aktuellen Ziehung, die Ende Juni fällig werde.

Mutmaßlich gefälschte Dokumente

Nach Medienberichten erklärte inzwischen die philippinische Bank BDO Unibank, bei der angeblich eines von zwei fraglichen Treuhandkonten für Wirecard geführt wurde, dass das deutsche Unternehmen gar kein Kunde sei: “Das Dokument, in dem die Existenz eines Wirecard-Kontos bei BDO behauptet wird, ist ein manipuliertes Dokument, das gefälschte Unterschriften von Bankangestellten trägt“, hieß es nach Medienberichten in der Stellungnahme des in der Stadt Makati ansässigen südostasiatischen Geldhauses. Der Fall sei an die Zentralbank der Philippinen berichtet worden. Auf den Philippinen sind inzwischen umfangreiche Ermittlungen aufgenommen worden. Medienberichten vom Juli 2020 zufolge soll es nach Aussage des Exekutivdirektors des philippinischen Anti-Money Laundering Council (AMLC), einer Regierungsbehörde, Herrn Georgie Racela, der Stand sein, dass sich die Ermittler auf zwei “betrügerische Bankangestellte” konzentrieren, die Dokumente gefälscht haben sollen. Es wird derzeit untersucht, ob sich diese Dokumente auf tatsächliche Konten oder nur auf angebliche, in Wirklichkeit nicht existierende Konten bei der Banco de Oro und der Bank of the Philippine Islands bezogen haben.

Fehlerhafte Ad hoc-Mitteilungen

Noch in der Ad Hoc-Mitteilung vom 25.5.2020 hatte das Unternehmen Wirecard AG folgendes behauptet: „Im Februar 2020 hatte das Unternehmen ein vorläufiges Umsatzwachstum von 38 Prozent auf 2,8 Milliarden Euro und ein vorläufiges EBITDA von 785 Millionen Euro (+40%) gemeldet. Wirecard geht davon aus, dass es keine wesentlichen Abweichungen von diesen Zahlen geben wird.“ Vor dem Hintergrund der jetzt bekannt gewordenen Entwicklungen wird diese Aussage sowie die Aussagen in weiteren Finanzmitteilungen des Konzerns auf den Prüfstand kommen. Ermittelt werden muss, was die Verantwortlichen im Unternehmen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich für eine Geschäftspolitik betrieben haben und welchen Kenntnisstand die Geschäftsleitung und die für die Finanzen zuständigen Verantwortlichen und die Aufsichtsräte zur Bilanzaufblähung in Höhe von rund EUR 1,9 Milliarden gehabt hat. Fehlerhafte Ad hoc-Mitteilungen lösen Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen und die Verantwortlichen aus, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, und die ersten Klagen für Kapitalanleger laufen bereits.

Verdacht von Bilanzstraftaten, Marktmanipulation und Betrug

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt seit Anfang Juni 2020. Bei den Ermittlungen, die zunächst wegen zwei fragwürdiger Ad hoc-Mitteilungen, die u.a. auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin aufgefallen waren, begonnen hatten und sich gegen den Unternehmensgründer und bis zum 19.6.2020 noch als Vorstand tätigen Herrn Dr. Markus Braun und drei weitere verantwortliche Manager richteten, ergab sich dann als zusätzlicher Vorwurf, dass die Wirecard AG ihre Bilanzsumme mittels vorgetäuschter Einnahmen künstlich aufgebläht habe, um das Unternehmen finanzkräftiger und somit für Investoren und Kunden attraktiver erscheinen zu lassen, als das ohne diese Verhaltensweisen der Fall gewesen sei, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die wegen des Verdachts der Bilanzfälschung, Betrugs und der Manipulation des Börsenkurses ermittelt. Ob auch Insolvenzverschleppung vorliegt und wer dafür verantwortlich gemacht werden kann, wird zusätzlich ebenso wie alle weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände von Amts wegen geprüft werden.

Austausch des Vorstands kurz vor der Insolvenzeröffnung

Die Wirecard AG veröffentlichte bereits am 19.6.2020 auf ihrer Webseite, dass der Vorstand Herr Dr. Markus Braun im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat der Wirecard AG an diesem Tag mit sofortiger Wirkung sein Amt als Mitglied des Vorstands niedergelegt habe. Der Aufsichtsrat der Wirecard AG habe nun Herrn  Dr. James H. Freis zum alleinvertretungsberechtigten Interims-CEO bestellt. Der frühere Vorstand Herr Jan Marsalek war nach Mitteilung der Wirecard AG auf ihrer Webseite am 22.6.2020 mit sofortiger Wirkung abberufen worden und sein Vertrag fristlos gekündigt worden, nachdem er bereits am 18.6.2020 von seinem Vorstandsamt suspendiert worden war.

Verschiebung der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019 am 18.6.2020

Wie war der Bilanzschwindel an die Öffentlichkeit gekommen? In der Unternehmenserklärung vom 18.6.2020 der Wirecard AG auf ihrer Webseite hieß es zunächst, dass sich die seit Monaten erwartete und mehrfach verschobene Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019 der Wirecard AG aufgrund von Hinweisen auf die Vorlage falscher Bilanzbestätigungen verzögern würde. Folgendes wurde in englischer Sprache mitgeteilt: „Der Abschlussprüfer der Wirecard AG, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, teilte der Wirecard AG mit, dass bisher keine ausreichenden Prüfungsnachweise für die im Konzernabschluss zu konsolidierenden Kassenbestände auf Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro (etwa ein Viertel der konsolidierten Bilanzsumme) erlangt werden konnten. Es gibt Hinweise darauf, dass von Seiten des Treuhänders bzw. der kontoführenden Banken des Treuhänders dem Abschlussprüfer gefälschte Saldenbestätigungen vorgelegt wurden, um den Prüfer zu täuschen und eine falsche Wahrnehmung der Existenz solcher Barguthaben bzw. der Führung der Konten zugunsten der Unternehmen der Wirecard-Gruppe zu schaffen. Der Vorstand der Wirecard arbeitet intensiv mit dem Wirtschaftsprüfer zusammen, um eine Klärung der Situation herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund wird die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2019 nicht wie geplant bis zum 18. Juni 2020 abgeschlossen sein. Ein neuer Termin wird bekannt gegeben. Sollten testierte Jahres- und Konzernabschlüsse nicht bis zum 19. Juni 2020 zur Verfügung gestellt werden können, können Kredite an die Wirecard AG in Höhe von rund 2 Milliarden Euro gekündigt werden.“

Haftbefehle gegen Verantwortliche

Seitdem haben sich die Ereignisse überschlagen. Bezogen auf den auf ihn ausgestellten Haftbefehl hatte sich der Österreicher Herr Dr. Markus Braun am Abend des Montags, des 22.6.2020, selbst gestellt.  Gegen eine Kaution in Höhe von EUR fünf Millionen und gegen hohe Auflagen wurde der Haftbefehl am Dienstag, den 23.6.2020, vom Amtsgericht München außer Vollzug gesetzt. Herr Dr. Markus Braun, dessen Wohnsitz eigentlich in Wien ist, muss sich nach Medienberichten nun wöchentlich bei der Polizei in München melden, ansonsten droht Untersuchungshaft. Außerdem muss er während der laufenden Ermittlungen allen Vorladungen von Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften Folge leisten.

Rechtsdurchsetzung für geschädigte Aktionäre und Anleihegläubiger

Mögliche Adressatin von Haftungsansprüchen unserer Mandantinnen und Mandanten auf die Zahlung von Schadensersatz für alle eingetretenen Schäden ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, die nicht nur die Vorjahre, sondern auch noch den Jahres- und Konzernabschluss der Wirecard AG für das Jahr 2018 testierte, obgleich zu diesem Zeitpunkt EUR 1,9 Milliarden auf den angeblichen Treuhandkonten in Südostasien gar nicht existierten. Wir schreiben deswegen für unsere Mandantinnen und Mandanten Ernst & Young außergerichtlich an und fordern Schadensersatz in voller Höhe, hilfsweise den Abschluss einer Einigungsvereinbarung mit Sofortzahlung. Bei Nichteinigung wird Klage erhoben.

Außerdem prüfen wir die Ansprüche gegenüber Vorständen wie dem Chief Executive Officer (CEO) Herrn Dr. Markus Braun, dem Chief Operating Officer (COO) Herrn Jan Marsalek und anderen Verantwortlichen z.B. Aufsichtsräten, Managern sowie weiteren Personen, je was die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden ergeben werden. Es bestand ganz offensichtlich kein internes Compliance-System innerhalb der Wirecard AG, das rechtswidrige oder zweifelhafte Vorgänge untersuchen hätte können und müssen und alle Mitarbeiter des Unternehmens ständig über die einzuhaltenden Gesetze informiert hätte, eine Whistleblower-Hotline zur Verfügung gestellt hätte und welches die Entscheider in dem Unternehmen in die Lage versetzt hätte, bei Auffälligkeiten sofort strenge Konsequenzen und unverzüglich Kapitalmarktmitteilungen zu veranlassen. Es ist eine zentrale Verantwortung des Vorstandes, dafür zu sorgen, dass es ein solches System gibt. Da Vorstände, Aufsichtsräte und Finanz- und Compliance-Manager jeweils üblicherweise über eine Directors & Officers-Berufshaftpflichtversicherung verfügen, dürfte der wirtschaftliche Erfolg zusätzlich gesichert sein.

Es stellt sich auch die berechtigte Frage, ob der Börsenaufsicht und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schwere Aufsichtsfehler nachgewiesen werden können und damit Haftungsansprüche begründet werden können.

Auch können Ansprüche gegenüber Ratingagenturen geprüft werden.

Möglichst zeitnah sind Ansprüche im Insolvenzverfahren der Wirecard AG und der Konzerngesellschaften anzumelden, gerne übernehmen wir dies für Sie als Mandantin oder Mandant, nachdem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG und sechs Konzerngesellschaften rechtsverbindlich vom Amtsgericht München mit Beschlüssen vom 25.8.2020 eröffnet worden ist, und vertreten Ihre Rechte auf der Wirecard-Gläubigerversammlung!

Fachanwalt berät zum weiteren Vorgehen in Sachen Wirecard

Bei allen weiteren Vorgehensweisen beraten und unterstützen wir Sie gerne! Schadensersatzberechtigt sind nicht nur Aktionäre mit der Wertpapier-Kenn-Nummer WKN 747206, sondern auch Inhaber von Wirecard-Anleihen mit der Wertpapier-Kenn-Nummer WKN A2YNQ5 sowie Anleger, die sonstige Wirecard AG-Finanzprodukte erworben und jetzt einen Schaden erlitten haben. Zur kostenfreien Interessenbündelung, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, zur Klärung der Kostenübernahme bei einer Rechtschutzversicherung, zu Prozessfinanzierungsthemen und allem Weiteren, was für Sie hilfreich sein kann, informieren wir Sie auf Anfrage gerne und helfen bei einer Korrespondenz mit einer gegebenenfalls bestehenden Rechtsschutzversicherung. Wir unterstützen die Anleger auf Wunsch bei der Suche nach einem Prozessfinanzierer für den Rechtstreit. Wir sind deswegen bereits in Abschlussverhandlungen mit einem Prozessfinanzierer.

Haben Sie Aktien, Anleihen oder sonstige Finanzprodukte bei der Wirecard AG erworben? Haben Sie die Aktien schon verkauft? Wenn ja, wann, in welcher Stückzahl und zu welchem Kurs? Gerne informieren wir Sie zu Ihren Möglichkeiten als Aktionär (WKN 747206), Anleiheinhaber (WKN A2YNQ5) oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung vor und unterstützt und vertritt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz! Rufen Sie unsere seit über 25 Jahren im Anlegerschutz bundesweit bekannte und erfolgreiche Fachanwaltskanzlei mit Standorten in München und Berlin an unter der Telefonnummer 089/45 21 33 88 oder senden Sie eine kostenfreie Schnellanfrage an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

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    Dr. Babette Gäbhard

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