Kanzlei DR. GÄBHARD : München · Berlin · Deutschland Kanzleigründung 1990 · Über 25 Jahre Beratungskompetenz und Prozesserfahrung

Browse Tag: Überschuldung

J. Conrads Projekt GmbH & Co KG in Insolvenz – Anleihegläubigerversammlung

Das Amtsgericht Krefeld hat am 1.12.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG unter dem Aktenzeichen 95 IN 73/19 eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth als Insolvenzverwalter über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG eingesetzt. Herr Rechtsanwalt Dr. Kruth war zuvor schon als vorläufiger Insolvenzverwalter am 14.10.2019 bestellt worden. Am 7.1.2020 fand nun im Amtsgericht – Insolvenzgericht unter der Leitung des Rechtspflegers Herrn Evertz die Versammlung der geschädigten Kapitalanleger, also der Anleihegläubiger, statt. Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI hat für unsere Mandantschaft teilgenommen und die rechtlichen Interessen vertreten.

Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit

Wie der Insolvenzverwalter Herr Dr. Kruth ausführte, war die J. Conrads Projekt GmbH & Co KG nach seiner vorläufigen Prüfung mindestens seit dem Jahresbeginn 2019 überschuldet und die Zahlungsunfähigkeit ist mit der Fälligkeit von Anleihen in Höhe von EUR 681.000,00 zum 1.9.2019 eingetreten. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, die vorgeben hatte, im Bereich erneuerbarer Energien tätig zu sein und u.a. auf den Rückbau von Kernkraftwerken spezialisiert zu sein, sei, so der Insolvenzverwalter Herr Dr. Kruth, eingestellt worden. Die Mitarbeiter seien freigestellt bzw. gekündigt worden, die geschäftlichen Mieträume seien zurückgegeben worden und eine größere Insolvenzmasse sei nicht vorhanden.

Keine operative Geschäftstätigkeit von 2016 bis 2019

Der Insolvenzverwalter teilte weiter mit, dass er seit der Unternehmensgründung im Jahr 2016 keine operative Geschäftstätigkeit, die Gewinne hätte erbringen können, bei der Insolvenzschuldnerin finden konnte, so habe er weder laufende Projekte noch konkrete Vertragsanbahnungen feststellen können. Offensichtlich war die Tätigkeit auf das Akquirieren von Geldern mittels Inhaber-Teilschuldverschreibungen und Anleihen beschränkt gewesen. Auch eine exklusive Vermarktungsvereinbarung als Lizenz zur Vermarktung eines patentierten Konzepts von Herrn Prof. Dr. Ralf Simon und Herrn Dr. Hans-Joachim Huf für eine Methode zum Rückbau von Kernkraftanlagen habe mangels Aufträgen nicht genutzt werden konnten. Da die J. Conrads Projekt GmbH & Co KG somit keinerlei Einnahmen aus operativen Geschäften hatte, war der Zusammenbruch der Insolvenzschuldnerin vorhersehbar. Aktiva in Höhe von EUR 15.752,87 stünden Passiva in Höhe von EUR 4.890.213,49 gegenüber, so dass am 1.12.2019 die Masseunzulänglichkeit angezeigt worden sei.

Geschädigte Anleihegläubiger mit einem Gesamtschaden von rund EUR 4,6 Millionen

Die Recherchen des Insolvenzverwalters haben ergeben, dass an rund 200 Personen insgesamt rund 400 einzelne Inhaber-Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind, wobei das Gesamtvolumen der vereinnahmten Einzahlungen rund EUR 4,6 Millionen ausmachen würde. Anleger sind aufgerufen, ihre Forderung zur Tabelle des Insolvenzverfahrens anzumelden. Bezüglich einzelner Anleihen wurde dann ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger, soweit gewünscht, bestimmt, wobei klargestellt war, dass Honoraransprüche des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, soweit ein solcher bei einzelnen Anleihen bestimmt wurde, wegen entgegenstehender Rechtsprechung nicht durchsetzbar sein würden.

Gerne stehen wir für Fragen und anwaltliche Tätigkeiten zur Verfügung. Da die Insolvenzmasse nach derzeitigem Stand unzulänglich ist, sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen einer Inanspruchnahme von Verantwortlichen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG vorliegen und ob Finanzberater, Finanzvermittler, Banken und sonstige Vertriebshelfer in die Haftung auf Schadensersatz genommen werden können.

Kontaktieren Sie unsere erfahrene Fachanwaltskanzlei jetzt per kostenfreier Schnellanfrage:

DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI

 

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und freuen uns sehr auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!

Zurück zum News-Überblick

KONTAKT
close slider





    Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß

    Standorte der Kanzlei

    Kanzleisitz München

    Tel: 089/45 21 33 88
    Fax: 089/45 21 33 99

    Zweigstelle Berlin

    Tel: 030/303 66 45 40
    Fax: 030/303 66 45 41

    Bei Einverständnis mit der Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung senden Sie uns gerne Ihre Informationen und Unterlagen per E-Mail an kanzlei@gaebhard.de