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Dr. Wiesent Sozial gGmbH – Insolvenzverfahren ist seit dem 1.3.2021 eröffnet: Genussrechte-Inhaber werden aktiv

Wie heute bekannt wurde, ist nun das am 16.12.2020 beschlossene vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Wiesent Sozial gGmbH, vormals SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH, am 1.3.2021 beim Amtsgericht Bayreuth unter dem Aktenzeichen IN 232/20 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung rechtswirksam eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl bestellt, der auch schon das Insolvenzeröffnungsgutachten erstellt hat. Im Handelsregister ist die Löschung der Gesellschaft, die unter dem Aktenzeichen HRB 5045 beim Amtsgericht Bayreuth geführt war, am 3.3.2021 eingetragen worden. Über die Antragstellung der Dr. Wiesent Sozial gGmbH am 16.12.2020 wegen drohender Vermögenslosigkeit nach den Eigenangaben des Unternehmens hatten wir bereits in unserem News-Blog hier informiert. Noch im November und Anfang Dezember 2020 hofften viele Kapitalanleger auf die Rückzahlung ihrer Genussrechtseinzahlungen und die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Renditen. Leider hat sich diese Hoffnung zerschlagen, so dass jetzt neue Wege für die Rückholung der Einzahlungen und die fehlenden Erträge beschritten werden.

Forderungsanmeldung und Vorgehen gegen Verantwortliche

Wie das Insolvenzgericht Bayreuth in seiner Insolvenzbekanntmachung vom 1.3.2021 mitteilt, sollen Forderungen nach § 38 InsO (Insolvenzordnung) bis zum 1.4.2021 beim Insolvenzverwalter Herrn Dr. Hubert Ampferl angemeldet werden. Gerne berät unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI umfassend, wie die Anmeldung richtig vorgenommen wird und vertritt Sie im Insolvenzverfahren! Außerdem erhalten Sie Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz von den persönlich haftenden Verantwortlichen im Konzern sowie weiteren Haftungsadressaten wie z.B. Exklusivvertreter, Finanzberater, Finanzvermittler, Banken, Sparkassen u.v.m.. Informieren Sie sich umfassend auf unserer Spezialseite zum Thema Dr. Wiesent Sozial gGmbH und SeniVita:

https://www.gaebhard.de/dr-wiesent-senivita-hilfe/

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Dr. Wiesent Sozial gGmbH – Insolvenzantragsverfahren läuft: Anleger informieren sich über ihre Forderungsmöglichkeiten

Die Dr. Wiesent Sozial gGmbH, die vormals als SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH gegründet worden war, hat beim Amtsgericht Bayreuth unter dem Aktenzeichen IN 232/20 einen Insolvenzantrag wegen drohender Vermögenslosigkeit gestellt, wie das Unternehmen als Ad-Hoc-Mitteilung bekannt gegeben hat. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde durch Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – Bayreuth am 16.12.2020 eröffnet und zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Kanzlei Dr. Beck & Partner, bestellt worden.

Anlegertäuschungen beim Verkauf von Genussrechten

In bunt bebilderten Verkaufsprospekten wurde seit dem Jahr 2010 Anlegern vorgespiegelt, dass es sich um ein immobilienbasiertes und inflationssicheres Unternehmen handeln solle, es wurden Fotos zahlreicher Pflegeheime gezeigt und der irreführende Eindruck erweckt, dass diese Immobilien im Eigentum der Genussrechteanbieterin, der Dr. Wiesent Sozial gGmbH, vormals SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH, stehen würden und somit als Sicherheit für die Einzahlungen der Kunden in die Genussrechte-Beteiligungen dienen würden, so dass kein Risiko für die Einlage und die Höhe der zahlenmäßig genau festgelegten Renditen bestehen würde. Weiter wurde – wie uns unsere Mandantinnen und Mandanten berichtet haben – in der Werbung vom Unternehmen behauptet: „Gute Bonität, da Immobilienunterlegt, gemeinnützig und konjunkturunabhängig“. Auch das trifft alles nicht zu, denn die SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH besaß 2010 bei der Prospektherausgabe zum Genussrechteerwerb keine einzige Immobilie als Eigentum und das Geschäftsfeld war anders als vorgetäuscht extrem konjunkturabhängig, denn bei schlechter Konjunktur kommen keine Patienten in Pflegeheimen, selbst wenn es dazu irgendwann ein operatives Geschäft gegeben haben würde, sondern diese lassen sich zuhause von Angehörigen pflegen. Auch zur Fungibilität wurde 2010 und in den Folgejahren wahrheitswidrig vorgetäuscht, dass diese „in Notfällen gegeben“ sei als „interner Handel“. Verschwiegen wurde, dass es sich bei Genussrechten um Inhaberpapiere handelt, für die es keinen Markt gibt. Aufgrund der Vortäuschungen auch vielfach vom Vertrieb, dass die Erwerber von Genussrechten direkt „in Sachwerte investieren“ würden, gelang es den Verantwortlichen und dem Vertrieb, eine Vielzahl von Kapitalanlegern dazu zu bewegen, ihr Geld in die Genussrechte der Dr. Wiesent Sozial gGmbH, vormals SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH, zu investieren.

Die Gesellschaft SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH war mit Gesellschaftsvertrag vom 28.10.2009 gegründet worden und am 7.12.2009 erstmals unter der Handelsregisternummer HRB 5045 beim Amtsgericht Bayreuth in das Handelsregister eingetragen worden. Geschäftsgegenstand sollte im Wesentlichen „die Errichtung und der Betrieb von Senioren- und Pflegeheimen, von Einrichtungen der Kinderkrankenpflege und Behindertenhilfe sowie von Bildungseinrichtungen und die Förderung und Unterstützung von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere im Bereich der Altenpflege, Kinderkrankenpflege“ sein.

Keine Bürgschaft, keine Garantie, stattdessen Nachrangvereinbarung

Die rechtliche Analyse der angebotenen Genussrechte ergibt, dass diese als besonders minderwertig und verbraucherschädlich bereits deswegen einzustufen sind, weil offenbar bezweckt war, mittels einer untergeschobenen Nachrangvereinbarung zu erreichen, dass die Genussrechteinhaber im Falle einer Insolvenz des Unternehmens gegenüber den bevorzugten Insolvenzgläubigern nach § 38 InsO somit benachteiligt werden sollten. Außerdem war keinerlei Bürgschaft von sonstigen SeniVita-Konzerngesellschaften oder seriösen Marktteilnehmer-Unternehmen als Sicherheit angeboten worden und es gab auch keinerlei insolvenzfeste Garantien von dritter Seite. Lesen Sie weitere Informationen zu unserer Berichterstattung unter folgendem Link:

https://www.gaebhard.de/dr-wiesent-senivita-hilfe/

Rechtliche Unterstützung für SeniVita-/Dr. Wiesent-Geschädigte

Sind Sie auch ein SeniVita/Dr. Wiesent-Geschädigter? Wurden mit Ihnen Ihre Anlageziele, Ihre Risikobereitschaft, Ihre persönlichen Vorstellungen zur Geldanlage und die spezifischen Gefahren des Investments in hochspekulative Genussrechte besprochen? Exklusivvertreter, Berater, Vermittler und sonstige Finanzdienstleister sind verpflichtet, einen Anleger über die wesentlichen Umstände, die Risiken und die Hintergründe einer derartigen Anlage im Detail aufzuklären. Sofern die Beratung und Aufklärung fehlerhaft war und dem Finanzdienstleister Verschulden anzulasten ist, kann Schadensersatz vom Finanzdienstleister verlangt werden. Außerdem können Verantwortliche wie Firmenchefs und Geschäftsführer je nach dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in die Haftung genommen werden. Hier liegen die Ansatzpunkte für geschädigte Anleger, um im Falle des Vorliegens von Pflichtverletzungen der Verantwortlichen Schadensersatz zu erhalten.

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