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MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz – Mietausschüttung an die geschädigten Anleger

Im Rundschreiben vom 25.4.2017 vom MAGELLAN-Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Borchardt wird den Anlegern eine sehr kleine Auszahlung auf die seit dem 1.1.2016 ausstehenden MAGELLAN-Container-Mietansprüche angekündigt. Bei unseren Mandantinnen und Mandanten stellen wir fest, dass diese angekündigte Auszahlung bei den Anlegern generell überwiegend weniger als 10 % der für den Zeitraum ab dem 1.1.2016 bis heute nach den Verwaltungsverträgen angefallenen Mietansprüche sind. Begründet wird die kleine Zahlung vom MAGELLAN-Insolvenzverwalter damit, dass nur Container-Mieten für die Monate März 2016 bis Mai 2016 erstattungsfähig seien, was sich aus der Rechtsansicht im MAGELLAN-Gutachten von Herrn Prof. Dr. Christoph Thole vom 7.12.2016 herleiten lasse, welche der Insolvenzverwalter für überzeugend hält, obgleich eine davon abweichende anlegerfreundlichere Rechtsauffassung wesentlich überzeugender und vorteilhafter für jeden einzelnen Anleger ist.

Nachtrag: Die angekündigten Geldbeträge wurden Anfang August 2017 ordnungsgemäß als erste Ausschüttung an die Anleger ausgezahlt.

Gerne prüfen wir für Sie Ihre Rechtsposition, vertreten Sie im MAGELLAN-Insolvenzverfahren und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Anlageberatern, Anlagevermittlern und Banken.

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