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Die Wirecard AG meldet Insolvenz an! – Was können Anleihegläubiger der Wirecard AG und Wirecard-Aktionäre jetzt tun?

Am 25.6.2020 hat die Wirecard AG beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt, da das Unternehmen überschuldet sei und die Zahlungsunfähigkeit drohen würde. Der Schock für Geschäftspartner und Aktionäre, die noch Aktien und Anle halten, ist groß, denn der Kurs des bisherigen DAX-Unternehmens ist nun extrem gefallen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter soll Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé aus München bestellt werden, welcher seit dem Jahr 2018 auch zahlreiche Insolvenzgesellschaften aus dem Container-Skandal-Fall P & R verwaltet. Seit dem aktuellen Bekanntwerden von Luftbuchungen in Milliardenhöhe auf angeblichen Treuhandkonten auf den Philippinen hat die Wirecard AG offenbar nun keine andere Möglichkeit gesehen als den Insolvenzantrag zu stellen.

Lesen Sie alle weiteren Einzelheiten auf unserem Beitrag unter Aktuelles:

https://www.gaebhard.de/wirecard-hilfe/.

Haben Sie Anleihen bei der Wirecard AG gezeichnet oder Aktien der Wirecard AG erworben? Haben Sie die Aktien schon verkauft? Wenn ja, wann, in welcher Stückzahl und zu welchem Kurs? Gerne beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Aktionär oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage in alle Richtungen vor bezogen auf Ihre konkrete Situation und den bei Ihnen eingetretenen Schaden vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

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Wirecard AG – Untersuchungshaft des Ex-Konzernchefs Dr. Markus Braun wegen möglicher Bilanzmanipulationen

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt seit Anfang Juni 2020 gegen die Verantwortlichen des Zahlungsdienstleisters Wirecard AG, u.a. den österreichischen Manager und Ex-Vorstand Herrn Markus Braun und drei weitere Manager, mutmaßlich u.a. gegen den Ex-Vorstand Herrn Jan Marsalek, dies zunächst wegen des Verdachts, Anleger in zwei Ad-hoc-Mitteilungen falsch informiert zu haben. Bei den Ermittlungen ergab sich dann die Befürchtung, dass die Wirecard AG ihre Bilanzsumme mittels vorgetäuschter Einnahmen künstlich aufgebläht habe, um das Unternehmen finanzkräftiger und für Investoren und Kunden attraktiver erscheinen zu lassen, als das ohne diese Verhaltensweisen der Fall gewesen sei, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die wegen des Verdachts der Bilanzfälschung und der Manipulation des Börsenkurses ermittelt. Bezogen auf ausgestellte Haftbefehle hat sich der Österreicher Herr Dr. Braun am Abend des Montags, des 22.6.2020, selbst gestellt.  Gegen eine Kaution in Höhe von EUR fünf Millionen und gegen hohe Auflagen wurde der Haftbefehl am Dienstag, den 23.6.2020, vom Amtsgericht München außer Vollzug gesetzt. Herr Dr. Markus Braun, dessen Wohnsitz eigentlich in Wien ist, muss sich nun wöchentlich bei der Polizei in München melden, ansonsten droht Untersuchungshaft. Außerdem muss er während der laufenden Ermittlungen allen Vorladungen von Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften Folge leisten.

Verdacht unrichtiger Bilanzangaben und Marktmanipulationen sowie von gewerbsmäßigem Betrug

Die Sprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft Frau Anne Leidig erklärte Medien gegenüber, neben unrichtigen Angaben in den Wirecard-Bilanzen und Marktmanipulation kämen auch andere Straftaten in Betracht wie etwa gewerbsmäßiger Betrug. Offen ist bislang, ob sich der Beschuldigte Herr Dr. Braun selbst zu den Vorwürfen bezogen auf ihn persönlich inhaltlich geäußert hat. Man führe die Ermittlungen ergebnisoffen, nähere Aussagen könnten derzeit nicht gemacht werden, so die Staatsanwalt München zu aktuellen Stand. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, was sinnvoll ist, schließlich geht es um ein DAX-Unternehmen und der Ruf des Landes Deutschland als internationaler Finanzmarktplatz ist zu schützen.

Nicht vorhandenes Guthaben von EUR 1,9 Milliarden auf den Philippinen

Wie sich vor kurzem herausgestellt hat, hatte die Wirecard AG behauptet, dass EUR 1,9 Milliarden auf den Philippinen treuhänderisch verwaltet worden seien. Der vermeintliche Treuhänder, ein Anwalt vor Ort, und die Kreditinstitute haben dies nicht bestätigt. Herr Markus Braun musste dann zuletzt selbst einräumen, dass es dieses Geld niemals gegeben hat. Es bleibt zu hoffen, dass bald Licht in die Dunkelheit kommt. Vorsorglich sollten sich Geschädigte ihre zivilrechtlichen Ansprüche sichern lassen und nicht etwa nur den Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abwarten.

Schadensersatz für fehlerhafte Ad hoc-Mitteilungen

Börsengehandelte Unternehmen sind verpflichtet, alle Umstände, die potenziell kursrelevant sind, umgehend zu veröffentlichen, um den Anlegern Gelegenheit zu einer entsprechenden Reaktion zu geben. Wird diese Pflicht zur Verfassung und Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen verletzt, knüpfen sich daran Schadensersatzansprüche an. Schon jetzt ist offensichtlich, dass die Wirecard AG falsche und zu wenig Ad hoc-Mitteilungen verbreitet hat und Aktionäre und sonstige Investoren hierdurch massiv getäuscht und finanziell geschädigt hat.

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Wirecard AG – Die Wirtschaftsprüfer von KPMG geben den Jahresabschluss für das Jahr 2019 nicht frei!

Beim Börsenbeginn am Donnerstag, den 18.6.2020, war mit Spannung der Jahresabschluss der Wirecard AG für das Jahr 2019 erwartet worden, den das DAX-Unternehmen eigentlich schon hätte bis zum 31.3.2020 bzw. spätestens 30.4.2020, präsentieren müssen, was mehrfach verschoben worden war. Die Prüfer von KPMG hatten bereits ab Oktober 2019 eine Sonderprüfung der Bilanzen durchgeführt und am 27.4.2020 den Prüfbericht dazu vorgelegt. Dieser entlastete die Wirecard AG nicht. Vielmehr waren die Wirtschaftsprüfer von KPMG zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht alle Daten und Unterlagen hätten und somit nicht alle Zahlen hätten prüfen. Es hätten Millionen Datensätze nicht ausgewertet werden können. Deswegen könnten auch nicht alle Vorwürfe auf Bilanzmanipulation als ausgeräumt beurteilt werden. Bezüglich der Untersuchungen sollen insbesondere Tochtergesellschaften des Konzerns, u.a. in Dubai und Singapur, über die angeblich ein Großteil der Umsätze abgewickelt werde, nicht die offen Fragen hätten ausräumen können. Im Mittelpunkt der offenen Fragen steht die Existenz von Bankguthaben auf Treuhandkonten i.H.v. EUR 1,9 Milliarden, die sich angeblich auf zwei Banken auf den Philippinen befinden sollen.

Keine Beweise für die Existenz von EUR 1,9 Milliarden auf  Treuhandkonten in Südostasien

Die Wirtschaftsprüfer, die die Bilanzzahlen des vergangenen Jahres geprüft hatten, hätten keine Hinweise auf die tatsächliche Existenz von Guthaben über EUR 1,9 Milliarden Euro bei dem zwei betreffenden Banken gefunden, wie die Wirecard AG nun mitteilte. Die Summe entspreche einem Viertel der Bilanzsumme. Es gebe Hinweise, dass dem Abschlussprüfer von einem Treuhänder beziehungsweise von Banken, die die Treuhandkonten führten, falsche Saldenbestätigungen zu Täuschungszwecken vorgelegt worden seien, teilte die Wirecard AG mit. Damit solle ein falsches Bild erzeugt worden sein über das Vorhandensein der Guthaben.

Gläubigerbanken der Wirecard AG könnten Darlehen kündigen

Probleme könnte die Wirecard AG nun nach eigenen Angaben mit den eigenen Gläubigerbanken bekommen. Wenn ein testierter Jahres- und Konzernabschluss nicht bis zum 19.6.2020 vorgelegt werden könne, könnten Darlehen in Höhe von circa EUR zwei Milliarden gekündigt werden, erklärte der Konzern. Ein neuer Termin für die Vorlage des Jahresabschlusses stehe noch nicht fest. Der Vertrauensverlust und der Imageschaden bei Investoren und Geschäftspartnern aufgrund dieser neuen Entwicklungen des ohnehin schon früher immer wieder in die Schlagzeilen geratenen DAX-Konzerns werden in Branchenkreisen als große Gefahr eingeschätzt.

Schadenersatzansprüche stehen im Raum

Es liegt der Verdacht nahe, dass die Wirecard AG die Bilanzen in einem erheblichen Umfang manipuliert hat. Damit dürften seit Jahren falsche sowie unzureichende Informationen an die Aktionäre vermittelt worden sein. Die unterbliebene sowie verzerrte Mitteilung von wesentlichen Informationen auf dem Aktionärsmarkt begründet beim Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen erhebliche Schadensersatzansprüche der Geschädigten. Erste Klageverfahren sind bereits anhängig. Haben Sie Aktien bei der Wirecard AG erworben? Haben Sie die Aktien schon verkauft? Wenn ja, wann, in welcher Stückzahl und zu welchem Kurs? Gerne beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Aktionär oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage vor bezogen auf Ihre konkrete Situation und den bei Ihnen eingetretenen Schaden vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

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