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Browse Tag: Insolvenzanfechtung

J. Conrads Projekt GmbH & Co KG: Insolvenzverwalter Herr Dr. Kruth erklärt die Insolvenzanfechtung in Sachen needs Finance & Engineering GmbH

Forderungspost an Kapitalanleger der von Herrn Johann Conrads als Geschäftsführer von 2015 bis 2017 geführten needs Finance & Engineering GmbH! Der Insolvenzverwalter Herr Dr. Claus-Peter Kruth macht als Insolvenzverwalter über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG Insolvenzanfechtungsansprüche gegenüber Kapitalanlegern der needs Finance & Engineering GmbH geltend. Herr Johann Conrads hat mit seiner im Jahr 2016 ins Leben gerufenen J. Conrads Projekt GmbH & Co KG ca. 200 Anleger mittels rund 400 Inhaber-Teilschuldverschreibungen nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters um rund EUR 4,6 Millionen geschädigt. Ein tatsächliches operatives Geschäft der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG im Bereich des prospektierten Rückbaus von Atomkraftwerken hat nie stattgefunden, so der Insolvenzverwalter Herr Dr. Kruth in der Anleihegläubigerversammlung am 7.1.2020 im Insolvenzgericht Krefeld, an der unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI für unsere Mandantschaft teilgenommen hat. Das seit dem 1.12.2019 eröffnete Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 95 IN 73/19 dauert an.

Einzelheiten siehe u.a. unsere News-Blog-Berichte wie folgt:

https://www.gaebhard.de/news/j-conrads-insolvenz/
https://www.gaebhard.de/news/j-conrads-projekt-gmbh-co-kg-eroeffnung/

Wie sich jetzt herausgestellt hat, war Herr Conrads bereits zuvor im Kapitalanlagegeschäft aktiv gewesen, dies als Geschäftsführer der needs Finance & Engineering GmbH.

Nachrangdarlehen bei der needs Finance & Engineering GmbH

Die needs Finance & Engineering GmbH war zunächst unter der Firmierung „Alstersee 192. V V GmbH“ mit Gesellschaftsvertrag vom 20.6.2014 gegründet worden und unter der Registernummer HRB 132478 ins Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen worden. Zum 1.9.2014 erfolgte die Umfirmierung auf „Needs Finance & Engineering GmbH“. Die Geschäftsanschrift der Gesellschaft war am Harvestehuder Weg 48, 20149 Hamburg, und zum Geschäftsführer wurde zunächst Herr Thomas Lambrecht bestellt. Am 22.6.2015 wurde als weiterer Geschäftsführer Herr Johann Conrads in das Handelsregister eingetragen und Herr Lambrecht schied als Geschäftsführer aus. Ausweislich der Geschäftspapiere der Gesellschaft trat diese ab September 2015 unter einer neuen Anschrift Königsberger Straße 139, 47809 Krefeld, auf. Diese rein faktische Änderung des Geschäftssitzes wurde allerdings nie dem Handelsregister Hamburg mitgeteilt.

Als Finanzprodukte bot die Needs Finance & Engineering GmbH, die im Kundenverkehr den Firmenbestandteil „Needs“ klein schrieb, also als „needs Finance & Engineering GmbH“ auftrat, sogenannte Nachrangdarlehen unter Bezeichnungen wie „Classic 2018“, „Classic 2019“, „Classic 2020“, „Classic 2021“, „Classic 2022“ etc. an mit teils festen, teils flexiblen Zinsen im Bereich von 4,25 % bis 7 % pro Jahr mit unterschiedlichen langen mehrjährigen Laufzeiten der Darlehen. Vorgesehen waren regelmäßige Zinsauszahlungen und die Rückzahlung des Darlehens am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.

Insolvenzanfechtungsansprüche für Zahlungen an needs-Kunden

Wie der Insolvenzverwalter Herr Dr. Kruth in seinem Schreiben betroffenen Kunden der needs Finance & Engineering GmbH mitteilt und was sich auch aus dem Handelsregister ergibt, wurde die im Handelsregister Hamburg unter der Registernummer HRB 132478 eingetragene Needs Finance & Engineering GmbH am 26.1.2017 vom Amtsgericht Hamburg wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Dies wurde den needs-Kunden offenbar nicht transparent mitgeteilt. Stattdessen wurden diese über die angeblich neuen erfolgreichen Geschäfte der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG informiert. Der Insolvenzverwalter Herr Dr. Kruth argumentiert nun im Anfechtungsschreiben, dass die Auszahlungen an Kunden z.B. auf die Rückzahlung von needs-Nachrangdarlehen oder von needs-Zinsen von ihm gemäß der §§ 129 Abs. 1, 134 InsO angefochten werden, weil sie von Konten der Insolvenzschuldnerin J. Conrads GmbH & Co KG erfolgt seien und es sich um sogenannte unentgeltliche Leistungen handeln würde, zu denen die J. Conrads Projekt GmbH & Co KG gegenüber needs-Kunden nicht berechtigt und nicht verpflichtet gewesen sei, weil diese nicht für die Verbindlichkeiten der needs Finance & Engineering GmbH verantwortlich gewesen sei.

Forderungsabwehr für betroffene Kapitalanleger

Wir prüfen umfassend in jedem Einzelfall die Sach- und Rechtslage zu jeder einzelnen angefochtenen Zahlung und helfen Anlegern der needs Finance & Engineering GmbH, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Ansprüche wegen Insolvenzanfechtung abzuwehren. Außerdem berät unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz von den persönlich haftenden Verantwortlichen, zu bereits von uns erzielten rechtskräftigen Urteilen und zu den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen sowie zahlreichen weiteren Möglichkeiten der Geldrückholung.

Sind Sie auch vom Insolvenzverwalter mit einem Anfechtungsschreiben zur Rückzahlung erhaltener Darlehen oder Ausschüttungen in Sachen der needs Finance & Engineering GmbH oder bei einer sonstigen Kapitalanlage aufgefordert worden? Wurden Sie beim Abschluss der Kapitalanlage falsch informiert? Wurden mit Ihnen Ihre Anlageziele, Ihre Risikobereitschaft, Ihre persönlichen Vorstellungen zur Geldanlage und die spezifischen Gefahren des Investments besprochen? Berater, Vermittler und sonstige Finanzdienstleister sind verpflichtet, einen Anleger über die wesentlichen Umstände, die Risiken und die Hintergründe einer derartigen Anlage im Detail aufzuklären und insbesondere auf die Bedeutung der Seriosität und Bonität des Emittentenunternehmens und auf die Insolvenzrisiken hinzuweisen. Sofern die Aufklärung fehlerhaft war und dem Finanzdienstleister Verschulden anzulasten ist, kann Schadensersatz vom Finanzdienstleister verlangt werden. Außerdem können neben Geschäftsführern und Konzernchefs auch Personen, die bei der Emission der Kapitalanlagen zentrale Positionen übernommen hatten oder im Vertrieb Vertrauenswerbung für die Kapitalanlage gemacht haben, je nach dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in die Haftung genommen werden. Hier liegen die Chancen für geschädigte Anleger im Falle des Vorliegens von Pflichtverletzungen vollumfänglichen Schadensersatz zu erhalten.

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P & R Container in Insolvenz – Einigungsangebote vom Insolvenzverwalter

Die Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé und Herr Rechtsanwalt Dr. Heinke versenden seit April 2019 Vergleichsangebote an die P & R-Anleger mit dem Angebot, dass eine Vergleichsvereinbarung dahingehend getroffen werden könne, dass dem Anleger eine Art Grundbetrag an Forderung zugestanden wird, die im jeweiligen Insolvenzverfahren vom jeweiligen Insolvenzverwalter zur Tabelle anerkannt werden würde. Wer damit einverstanden sei und das vorformulierte Vergleichsangebot ohne Wenn und Aber akzeptieren und unterschrieben an den jeweiligen Insolvenzverwalter zurücksenden würde, würde an einer ersten Ausschüttung im Jahr 2020 quotal auf den in der Vergleichsvereinbarung festgeschriebenen Betrag teilnehmen, wobei man bereits EUR 110 Millionen zur Insolvenzmasse aller deutschen P & R-Gesellschaften gezogen habe und – per Stand April 2019 – davon ausgehen würde, im laufenden Jahr 2019 weitere EUR 150 Millionen zur Insolvenzmasse für alle deutschen P & R-Gesellschaften ziehen zu können.

Vorbehalt der Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger

Dabei sei neben dem Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der das operative Containervermietungsgeschäft ausführenden Schweizer P & R Equipment & Finance Corp. mit Sitz in Zug, auf deren Gesellschaftsanteile man inzwischen „direkten Zugriff“ habe, allerdings noch eine weitere Voraussetzung für die Annahme des juristisch zuerst vom Anleger abzugebenen Einigungsangebotes durch den jeweiligen Insolvenzverwalter, dass eine „überragende Mehrheit der Gläubiger“ in den „mehr als 86.000 Vorgängen“ dem Vergleich zustimmen müsse. Wie hoch diese Mehrheit sein soll, wird im Anschreiben nicht mitgeteilt, nur, dass der Gläubigerausschuss in den Insolvenzverfahren die Mehrheitsquote als ausreichend erachten müsse. Zur Berechnung des Betrags, der aus der Sicht der Insolvenzverwalter anerkennungsgegenständlich sein soll, wird mitgeteilt, dass man die sogenannte Nichterfüllung der Containerverkaufs- und -vermietungsverträge mit den Anlegern als Insolvenzverwalter erklärt habe und daher würden die Anleger lediglich aus der Sicht der Insolvenzverwalter sogenannte „Nichterfüllungsansprüche“ zur Tabelle des Insolvenzverfahrens mit derjenigen P & R-Gesellschaft, mit welcher jeweils ein Vertrag bestand, anmelden können, dies gegebenenfalls mit erhöhenden Modifizierungen je nach dem Einzelfall.

Möglichkeit der Insolvenzanfechtung

Offen halten sich die Insolvenzverwalter ausdrücklich die Möglichkeit ihrerseits der Insolvenzanfechtung für die Auszahlungen, die der jeweilige Anleger vor der Insolvenzeröffnung als angebliche Mieten oder Rückgabewerte erhalten hat. Darüber hinaus wird den Anlegern der Abschluss einer Hemmungsvereinbarung im Bereich der Verjährung für wechselseitige Ansprüche, also Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen den Anleger und Ansprüche des Anlegers gegenüber der insolventen Gesellschaft, bis zum 31.12.2023 angeboten, was unabhängig von der Frage, ob eine Vergleichsvereinbarung vom Anleger gewünscht werde, möglich sei.

Haben Sie ein solches Angebot erhalten? Wurden Ihre Einzahlungen und erhaltene Mietauszahlungen im Angebot vom Insolvenzverwalterteam richtig berechnet? Man der Abschluss der Hemmungsvereinbarung für Sie Sinn oder liegt eine Sondersituation vor? Gerne prüfen wir für Sie schnell und lösungsorientiert die rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter und/oder Finanzberatern und Finanzdienstleistern, Banken und Sparkassen, wenn diese Ihnen ohne umfassende Aufklärung die P & R-Containergeschäfte empfohlen und vermittelt haben.

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Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und freuen uns sehr auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!

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