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PIM Gold GmbH: Neue Termine im Insolvenzverfahren und Anspruchsdurchsetzung für Gold-Käufer

Über das Vermögen der PIM Gold GmbH hatte das Amtsgericht/Insolvenzgericht Offenbach am Main am 1.12.2019 das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 8 IN 402/19 eröffnet. Am gleichen Tag wurde auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dazu gehörenden Vertriebsgesellschaft Premium Gold Deutschland GmbH unter dem Aktenzeichen 8 IN 402/19 eröffnet.

Ein erster Termin für die Gläubigerversammlung in Sachen PIM Gold am 28.2.2020 ergab, dass die Räumlichkeiten für die eingetroffenen rund 400 Anleger nicht ausreichten. Deswegen hat der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja aus Lauda-Königshofen mit seiner aktuellen Pressemitteilung vom 17.3.2020 mitgeteilt, dass die neuen Terminierungen für die Gläubigerversammlungen der PIM Gold GmbH am 22.9.2020 und der Premium Gold Deutschland GmbH am 29.9.2020 in der Stadthalle Langen stattfinden werden. Ob die Termine bleiben, sollte jeder kurz zuvor noch einmal auf der Homepage des Insolvenzverwalters Herr Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja aus Lauda-Königshofen prüfen, falls sich wegen der Coronavirus-Situation Verschiebungen ergeben sollten.

Verkauf von Goldbarren, Goldzertifikaten und weiteren Goldprodukten

An Gold und Edelmetallen als Wertanlage waren Kapitalanleger immer schon sehr interessiert. Die PIM Gold GmbH bot scheinbar attraktive Möglichkeiten. Das Unternehmen war zunächst als PIM Vertriebsgesellschaft mbH mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach unter Registernummer HRB 43743 gegründet worden, firmierte sodann ab dem 29.1.2013 als PIM Handelsgesellschaft mbH und nannte sich ab dem 25.11.2014 PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH. Nachdem ihr diese Firmenbezeichnung im Hinblick auf den Begriff „Scheideanstalt“ untersagt worden war, trug das Unternehmen seit dem 4.6.2019 die Firmierung PIM Gold GmbH. Beim Direktkauf von Goldbarren als Anlagemodell zahlten die Anleger für das Gold zwar rund 30 Prozent über dem Marktpreis. Als Gegenleistung wurde ihnen jedoch eine scheinbar lukrative Verzinsung als sogenanntes Bonusgold versprochen. Weiter gab es Goldzertifikate und andere goldbasierte Produkte.

Rückkaufversprechen von Gold

Für viele Tausende Kapitalanleger war auch beruhigend, dass sie nicht nur in einen Sachwert und in ein Edelmetall investieren würden, sondern dass ihnen außerdem der Rückkauf zu einem Festpreis unabhängig von der Marktentwicklung zugesichert worden ist. Die PIM Gold GmbH begründete diese Vorteile mit besonderen Handelsoptionen, etwa u.a. durch den Kauf und das Recycling von Altgold. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde zusätzlich versprochen, das Gold individuell zu lagern und mit einer Rendite von 3 % p.a. aufwärts zu verzinsen. Zahlreiche Kleinanleger erwarben daher gerne Gold oder andere angebotene goldbasierte Kapitalanlageprodukte, die vom PIM-Konzern herausgegeben worden waren.

Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft

Über die Durchsuchungen der Geschäftsräume der PIM Gold GmbH in den Jahren 2017 und im September 2019, die Verhaftung eines leitenden Managers im September 2019 und die Beschlagnahme von größeren Goldbeständen durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt wurde in zahlreichen Medien berichtet. Durch die strafrechtlichen Ermittlungen soll nun abgeklärt werden, ob sich der Verdacht von gewerbsmäßigem Betrug, von Unterschlagung und weiteren Straftatbeständen bestätigt. Befürchtet wird ein kriminelles Schneeballsystem, weil die Lücke zwischen vorhandenen Goldbeständen, die beschlagnahmt wurden, und verkauften und angeblich bei der PIM Gold GmbH eingelagerten Goldbarren weit auseinanderklafft.

Forderungsanmeldungen, Aussonderungsrechte und Herausgabeansprüche

Die Forderungen geschädigter Anleger sollen zur Tabelle der Insolvenzverfahren angemeldet werden. Über 6.600 Anleger haben dies schon getan, wie der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja aus Lauda-Königshofen berichtet. Wer noch keine Zeit hatte, sollte dies nachholen, wobei anwaltliche Unterstützung für die Berechnung aller Ansprüche hilfreich ist. Wer Goldbarren individuell gekauft hat, kann darüber hinaus prüfen lassen, ob ein Aussonderungsrecht für sein Eigentum und damit ein Herausgabeanspruch geltend gemacht werden kann.

Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne passend zu den von Ihnen mit der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH abgeschlossenen Verträgen die Rechtsprüfung vor, meldet Ihre Forderungen in den Insolvenzverfahren an und prüft, ob Herausgabeansprüche in Gestalt von Aussonderungsrechten an Goldbarren bestehen. Außerdem beraten wir Sie, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche des PIM-Konzerns, Finanzberater, Finanzvermittler, Sparkassen, Banken, Vermögensverwalter oder sonstige haftende juristische oder natürliche Personen geltend machen können

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