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Browse Tag: Gläubigerversammlung

P & R Insolvenzverfahren: Zustimmung der Gläubiger zur Verteilung der Erlöse zwischen den vier P & R Container-Verwaltungsgesellschaften ist erforderlich

Aktuellen Schreiben des Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als Insolvenzverwalter über das Vermögen der P&R Container Vertriebs- und
Verwaltungs-GmbH, Grünwald, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald, sowie der P&R Transport-Container GmbH, Grünwald, und des Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Dr. Heinke als Insolvenzverwalter über das Vermögen der P&R Container Leasing GmbH, Grünwald, die wir mit Datum vom 17.9.2020 für unsere Mandantinnen und Mandanten erhalten haben, ist zu entnehmen, dass bereits Erlöse von über EUR 400 Millionen zur Gesamtinsolvenzmasse gezogen werden konnten. Um die Gleichbehandlung aller Anleger aufgrund der Tatsache, dass insgesamt bei den vier P & R-Verwaltungsgesellschaften in unterschiedlicher Höhe investiert worden ist, zu gewährleisten, bitten die Insolvenzverwalter die Anleger um die Zustimmung zu dem von ihnen ausgearbeiteten Verteilungsvorschlag im Rahmen einer schriftlichen Beschlussfassung. Ausgehend von der Tatsache, dass die festgestellten Schadensersatz-Forderungen der Anleger insgesamt rund 3,136 Milliarden Euro betragen, wird vorgeschlagen, dass davon, also von 100 %, die Verteilung an die Einzelgesellschaften nach bisheriger Planung erfolgen soll, wie nachfolgend dargestellt wird:

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH: 3,8 % (wegen 0,119 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH: 49,0 % (wegen 1,538 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).
  • P&R Transport-Container GmbH: 15,1 % (wegen 0,472 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).
  • P&R Container Leasing GmbH: 32,1 % (wegen 1,007 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).

Eine erste Abschlagsverteilung eines Teils der Erlöse an die Gläubiger setze voraus, dass zunächst die Einigung über die Aufteilung im schriftlichen Beschlussweg erfolge, so die beiden Insolvenzverwalter Herr Dr. Jaffé und Herr Dr. Heinke auch in ihrer gemeinsamen Presseerklärung vom 17.9.2020. Die Containerverwertung, so die Insolvenzverwalter, erfolge unabhängig davon weiterhin ungestört durch die Schweizer P&R Gesellschaft. Diese sei verpflichtet, die aus der Verwertung generierten Erlöse an die Insolvenzverwalter der deutschen P&R Containerverwaltungsgesellschaften auszuzahlen. Bislang konnten Erlöse von über 400 Millionen Euro erwirtschaftet werden. „An unserem Ziel insgesamt mindestens 1 Milliarde Euro an die Gläubiger auszuschütten, halten wir weiterhin fest und arbeiten hierfür weiter unter Hochdruck“, so Herr Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dr. Jaffé in der Presseerklärung vom 17.9.2020.

Angesichts der Tragweite der Entscheidung, so die Insolvenzverwalter, sei es sachgerecht, dass die Gläubiger in den jeweiligen Insolvenzverfahren selbst über die Zustimmung zu dem Vorschlag befinden. Derart wichtige Entscheidungen würden zwar in Insolvenzverfahren üblicherweise im Rahmen einer Gläubigerversammlung getroffen. Eine Durchführung als Präsenztermin sei jedoch in Folge der Coronavirus-Pandemie auf absehbare Zeit nicht möglich, so dass das Amtsgericht München – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 27.08.2020 die Durchführung einer Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet hat.

Haben Sie einen Abstimmungsvorschlag erhalten? Wurden Ihre Einzahlungen und erhaltene Mietauszahlungen im Angebot vom Insolvenzverwalterteam richtig berechnet? Ist Ihre Forderung richtig zur Tabelle anerkannt? Gerne prüfen wir für Sie als Mandantin oder Mandant schnell und lösungsorientiert die rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter und/oder Finanzberatern und Finanzdienstleistern, Banken und Sparkassen, wenn diese Ihnen ohne umfassende Aufklärung die P & R-Containergeschäfte empfohlen und vermittelt haben. Auch sonstige in Betracht kommende Verantwortliche werden zur Verantwortung gezogen.

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PIM Gold-Gläubigerversammlung: Amtsgericht – Insolvenzgericht – Offenbach am Main beschließt Schriftverfahren wegen der Coronavirus-Pandemie

Wie heute am 2.9.2020 bekannt wurde, wurde vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Offenbach am Main in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH unter dem Aktenzeichen 8 IN 402/19 und in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dazu gehörenden Vertriebsgesellschaft Premium Gold Deutschland GmbH unter dem Aktenzeichen 8 IN 402/19 der bereits vom 28.2.2020 auf den 22.9.2020 verlegte Termin für die Gläubigerversammlung durch Gerichtsbeschluss aufgehoben. Als Grund teilt das Insolvenzgericht die unverändert anhaltende schwierige Situation in der Coronavirus-Pandemie mit. Daher werden der Berichtstermin und die Gläubigerversammlung nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, sondern im schriftlichen Verfahren. Für diejenigen Mandantinnen und Mandanten, die uns bereits ihre Vollmacht für die Vertretung in der Gläubigerversammlung erteilt haben, werden wir die Rechte auch im schriftlichen Verfahren wahrnehmen und im Anschluss daran berichten.

PIM Gold GmbH in Insolvenz und Premium Gold Deutschland GmbH in Insolvenz: Rechtsdurchsetzung für PIM Gold-Kapitalanleger

Haben Sie Goldbarren bei der PIM Gold GmbH erworben? Oder Gold-Zertifikate oder sonstige goldbasierte Kapitalanlageangebote? Gerne melden wir Ihre Forderung in den Insolvenzverfahren an und nehmen Ihre Rechte in der Gläubigerversammlung für Sie wahr! Außerdem prüfen wir für Sie, ob Herausgabeansprüche in Gestalt von Aussonderungsrechten an Goldbarren bestehen, und beraten Sie, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche des PIM-Konzerns, Finanzberater, Finanzvermittler, Sparkassen, Banken, Vermögensverwalter oder sonstige haftende juristische oder natürliche Personen geltend machen können. Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

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Wirecard AG und Konzerngesellschaften: Jetzt Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden!

Wie das Amtsgericht – Insolvenzgericht – München in seiner heutigen Presseerklärung vom 25.8.2020 mitteilt hat, wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1308/20 mit Wirkung ab dem 25.8.2020, 10.00 Uhr, eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé bestellt. Das Gericht erklärt ferner, dass auch über das Vermögen der Wirecard Acceptance Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1351/20, über das Vermögen der Wirecard Sales International Holding GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1353/20, über das Vermögen der Wirecard Service Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1354/20, über das Vermögen der Wirecard Issuing Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1355/20, über das Vermögen der Wirecard Global Sales GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1356/20 und über das Vermögen der Wirecard Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1352/20 jeweils das Insolvenzverfahren am 25.8.2020 eröffnet wurde und Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé auch bei diesen Konzerngesellschaften als Insolvenzverwalter eingesetzt worden ist.

Gerne melden wir Ihre Forderung im Insolvenzverfahren der Wirecard AG an und vertreten Ihre Rechte auf der Gläubigerversammlung! Lesen Sie alle weiteren Einzelheiten auf unserem Beitrag unter Aktuelles:

https://www.gaebhard.de/wirecard-hilfe/

Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Aktionär, als Anleihegläubiger oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

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