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AS German Property Group GmbH – Insolvenzantragsverfahren läuft: Anleger informieren sich über ihre Rechte

Die AS German Property Group GmbH, die vormals als German Property Group GmbH firmiert hat, hat beim Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 531 IN 1/20 einen Insolvenzantrag gestellt. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde durch Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – Bremen vom 23.7.2020 eröffnet und zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle bestellt worden. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gehören mehr als hundert Projektentwicklungsgesellschaften zur Gruppe. Die German Property Group ist auf Denkmalsanierung spezialisiert und sah sich selbst als Projektentwickler, der sich „federführend an der Planung, dem Bau und dem Vertrieb von neu erschlossenen Wohnräumen in denkmalgeschützten Immobilien beteiligt“. Bei diesen denkmalgeschützten Gebäuden sollte durch verschiedene Maßnahmen eine Möglichkeit geschaffen werden, aus diesen einen hochwertigen Wohnraum zu machen und den Denkmalschutz weiterhin zu behalten. So wurde u.a. auch das Verkaufsargument für die Beteiligungen verwendet, dass der Staat die Denkmalpflege fördere und über die sogenannte “Denkmalschutz-AfA” Käufer von denkmalgeschützten Immobilien bis zu 100% der Instandhaltungs- bzw. Modernisierungskosten abschreiben können würden. Nach Angaben der German Property Group sei es das wesentliche Anliegen, gemeinsam mit branchenerfahrenen Partnern leerstehende, denkmalgeschützte Immobilien in Wohnraum umzuwandeln.

Anlegeranwerbung seit dem Jahr 2008

Die Firma German Property Group GmbH war als Dolphin Capital GmbH mit Gesellschaftsvertrag vom 1.7.2008 und mit Sitz in Langenhangen gegründet worden und beim Handelsregister in Hannover unter der Handelsregisternummer HRB203123 am 16.7.2008 eingetragen worden. Geschäftsgegenstand sollte der „An- und Verkauf von Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen“ sein. Das Unternehmen änderte dann seinen Namen bei der Gesellschafterversammlung vom 25.8.2014 zu Dolphin Trust GmbH und bei der Gesellschafterversammlung vom 22.2.2019 zu German Property Group GmbH. Mit Handelsregistereintrag beim Amtsgericht Hannover unter der Registernummer HRB203123 wurde der Sitz der Gesellschaft nach Bremen zum dortigen Handelsregister Bremen unter der neuen Registernummer HRB 35791 verlegt und der Name in AS German Property Group GmbH geändert. In der Gesellschafterversammlung vom 17.6.2020 waren Namen und Sitz geändert worden. Neuer Geschäftsgegenstand sollte nun der „An- und Verkauf von Immobilien, Hausverwaltung und Verwaltung von Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen“ sein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 23.7.2020 ist das vorläufige Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 531 IN 1/20 angeordnet worden. Als Immobilien-Investment-Konzern stellte die Gruppe über eine Vielzahl von Projektentwicklungsgesellschaften Anlegern hohe Renditen für Investitionen in deutsche Immobilien in Aussicht. Betroffen von der Schieflage sind nach Medienberichten nun auch erste Projektentwicklungsgesellschaften der German Property Group, für die Insolvenzanträge bereits gestellt wurden bzw. die Stellung von Insolvenzanträgen angekündigt ist wie beispielsweise die Dolphin Capital 21. Projekt GmbH & Co. KG, die Dolphin Capital 34. Projekt GmbH & Co. KG, die Dolphin Capital 80. Projekt GmbH & Co. KG und die Dolphin Capital 92. Projekt GmbH & Co. KG und viele andere entsprechende Projektgesellschaften. Medienberichten zufolge soll es auch strafrechtliche Ermittlungen geben.

Finanzberater, Vermögensverwalter und sonstige Verantwortliche in die Haftung nehmen

Um ihr Geld zurück zu erhalten, falls die Insolvenzverfahren eröffnet werden und es keine oder nur teilweise quotale Ausschüttungen auf ihre Forderungen gibt, lassen jetzt viele geschädigte Anleger ihre Ansprüche in alle sonstigen Richtungen verfolgen. Die Berater der Sparkassen, Banken und sonstigen Finanzvermittler bewarben nämlich damals vielfach die Investition mit dem angeblich nachhaltigen Ertrag aus stabilen Denkmalschutz-Immobilienwerten, mit einer hohen Sicherheit und mit überdurchschnittlichen Renditechancen im Vergleich zu anderen Angeboten. Die großen Risiken der Kommanditbeteiligungen als unternehmerische Kapitalanlagen und das Emittentenrisiko wurden den Anlegern vielfach nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit vor der Unterzeichnung der Beteiligungserklärung mitgeteilt.

Verschwiegene Totalverlustgefahr

Sind Sie auch ein German Property Group- bzw. Dolphin Capital-Geschädigter? Wurden mit Ihnen Ihre Anlageziele, Ihre Risikobereitschaft, Ihre persönlichen Vorstellungen zur Geldanlage und die spezifischen Gefahren des Investments besprochen? Berater, Vermittler und sonstige Finanzdienstleister sind verpflichtet, einen Anleger über die wesentlichen Umstände, die Risiken und die Hintergründe einer derartigen Anlage im Detail aufzuklären, insbesondere auch über die Gefahr der Rückgewährverpflichtung bezüglich erhaltener Ausschüttungen als Kommanditist und über das Insolvenzrisiko derartiger Fondsgesellschaften. Sofern die Aufklärung fehlerhaft war und dem Finanzdienstleister Verschulden anzulasten ist, kann Schadensersatz vom Finanzdienstleister verlangt werden. Außerdem können Verantwortliche und Personen, die bei der Emission der Kapitalanlagen zentrale Positionen übernommen hatten oder im Vertrieb Vertrauenswerbung für die Kapitalanlagen gemacht haben, je nach dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in die Haftung genommen werden. Hier liegen die Ansatzpunkte für geschädigte Anleger im Falle des Vorliegens von Pflichtverletzungen Schadensersatz zu erhalten.

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