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Containerfonds in der Krise: Jetzt Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen und Schadensersatzforderungen geltend machen

Unternehmerische Beteiligungen in Containerfonds sind derzeit im Zuge der Coronavirus-Pandemie von den Schwankungen im Welthandel ebenfalls betroffen, denn der monatelange Rückgang beim Export und Import wirkte sich auch auf die internationale Nachfrage von Containern zu Wasser und zu Lande aus. Nachdem vielfach das Containergeschäft zunächst stagniert hatte, war zwischenzeitlich sogar ein deutlicher Rückgang der Nachfrage nach Schiffs- und Eisenbahncontainern zu verzeichnen. Für Kapitalanleger, die ihr Geld in Containerfondsgesellschaften investiert haben, kann dies bedeuten, dass bei Containerfonds, die keine Rücklagen aus Gewinnen der vergangenen Jahre haben, Ausschüttungen ausbleiben und je wie sich die Pandemie weiterentwickelt Fondsgesellschaften sogar in eine nicht mehr korrigierbare Schieflage geraten können. Gründe für eine Krise können auch ein schlechtes Management, Fehlinvestitionen, ein Schneeballsystem oder sonstige zweifelhafte Vorgänge bei der Anbieterseite sein.

Schutz vor ausbleibenden Mieterträgen und vor Geldverlust

Je wie erfolgreich ein Containerfonds, der meist in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft mit Komplementär-GmbH, also einer GmbH & Co KG, Anlegern eine Kommanditbeteiligung anbietet, laufend neue Container erwerben und an Reedereien vermieten kann, kommen Mieterträge zur Ausschüttung. Erfolgen die Ausschüttungen nicht aus liquiden Gewinnen basierend auf einer im guten Glauben errichteten positiven Bilanz des Unternehmens, können sie im Falle der Krise vom Fonds oder einem Liquidator des Fonds oder einem späteren Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Außerdem müssen Anleger damit rechnen, dass die sich typischerweise bei den meisten Angeboten mitgeteilte Totalverlustgefahr für ihr Einzahlungskapital realisieren kann. Vielfach fühlen sich Anleger auch durch die Aufklärung von der Anbieterseite beim Beitritt nicht richtig informiert, vor allem dann, wenn der Verkaufsprospekt zum Containerfonds Versprechungen ins Blaue enthält und bei der Fakten- und Risikodarstellung intransparent, lückenhaft, irreführend oder in anderer Weise nicht vollständig und wahrheitsgemäß wirkt. Wer schnell handelt, kann seine Ansprüche rechtzeitig sichern!

Schnellausstieg aus der Unternehmensbeteiligung

Je nach den konkreten Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag kann ein ordentliches Kündigungsrecht wahrgenommen werden. Daneben kann eine Beendigung der Gesellschaftsbeteiligung mittels Schnellausstiegs durch eine Rückabwicklung oder die Realisierung von Schadensersatz mit Wiederherstellung des Zustands, als ob die Beteiligung nicht gezeichnet worden wäre, in Betracht kommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Benötigen Sie die rechtliche Prüfung eines Schnellausstiegs oder von Schadensersatzansprüchen? Haben Sie Fragen zum Thema Prospekthaftung, Emittentenhaftung, Anlageberaterhaftung oder Finanzvermittlerhaftung? Wollen Sie wissen, welche Rechte auf Schadensersatz Ihnen zustehen, wenn der Prospekt und/oder die individuelle Beratung oder Vermittlung beim Erwerb Ihrer Containerfonds-Beteiligung nicht alle wesentlichen und für Ihre Anlageentscheidung erheblichen Fakten umfasst hat und wenn Ihnen insbesondere auch die Risiken der Rechtsform der Kommanditbeteiligung mit der möglichen Rückforderungsgefahr erhaltener Ausschüttungen gemäß § 172 Absatz 4 HGB im Krisen- und Insolvenzfall nicht transparent und vollständig erläutert worden sind?

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