Kanzlei DR. GÄBHARD : München · Berlin · Deutschland Kanzleigründung 1990 · Über 25 Jahre Beratungskompetenz und Prozesserfahrung

Browse Tag: Abschlagszahlung

MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz – Erste Abschlagszahlung vom Insolvenzverwalter

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens zum einvernehmlichen Verkauf der Container an die Buss Global-Gruppe kam es im Dezember 2019 zu einer ersten Abschlagszahlung auf die Container für diejenigen Anleger, die nachweisbar Container mit genau identifizierbaren international einheitlich standardisierten B.I.C.-Container-Nummern des Bureau International des Containers et du Transport Intermodal zu Eigentum erhalten hatten und dem Verkauf zugestimmt hatten. In den Rundschreiben vom 14.6.2017 und vom 17.7.2017, die der Insolvenzverwalter Herr Peter Alexander Borchardt an uns für unsere Mandantinnen und Mandanten versendet hatte, war schon in Aussicht gestellt worden, dass der Insolvenzverwalter eine größere Abschlagszahlung an die Anleger aus dem Verkauf der Container an die Buss Global-Gruppe in Singapur leisten würde, was nun am 14.12.2017 auch durchgeführt wurde. Der Insolvenzverwalter stellte außerdem weitere Abschlagszahlungen in der Zukunft in Aussicht.

Da die bisherigen Abschlagszahlungen vom Insolvenzverwalter der Höhe nach selbst bei den Anlegern mit nachgewiesenem Containereigentum nur einen Teil des Schadens abdecken, war und ist es weiterhin umso wichtiger anwaltlich prüfen zu lassen, gegen welche zusätzlichen Verantwortlichen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Gerne prüfen wir für Sie Ihre Rechtsposition, vertreten Sie im MAGELLAN-Insolvenzverfahren und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Anlageberatern, Anlagevermittlern und Banken.

Kontaktieren Sie unsere erfahrene Fachanwaltskanzlei jetzt per kostenfreier Schnellanfrage:

DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI

 

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und freuen uns sehr auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!

Zurück zum News-Überblick

KONTAKT
close slider





    Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß

    Standorte der Kanzlei

    Kanzleisitz München

    Tel: 089/45 21 33 88
    Fax: 089/45 21 33 99

    Zweigstelle Berlin

    Tel: 030/303 66 45 40
    Fax: 030/303 66 45 41

    Bei Einverständnis mit der Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung senden Sie uns gerne Ihre Informationen und Unterlagen per E-Mail an kanzlei@gaebhard.de