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Browse Tag: 29.3.2019

Clerical Medical: Scottish Widows Ltd., London, überträgt Versicherungsverträge auf die Tochtergesellschaft Scottish Widows Europe S.A., Luxemburg

Wie Clerical Medical bereits den meisten Kunden schriftlich mit Rundschreiben vom Dezember 2018 angekündigt hatte, hat das Unternehmen Scottish Widows Ltd. mit Sitz in London die Versicherungsverträge mit den deutschen, österreichischen und schweizerischen Kunden mit Wirkung ab dem 29.3.2019 auf eine neue Tochtergesellschaft des Unternehmens, die Scottish Widows Europe S.A. mit Sitz in Luxemburg, übertragen. Der High Court of Justice als oberster britischer Gerichtshof in London hatte dies mit einer Genehmigung vom 18.3.2019 im Rahmen eines sogenannten Part VII-Transfers gemäß des Abschnitts VII des „Financial Services and Markets Act 2000“ ermöglicht. Etabliert wurde außerdem eine Zweigniederlassung der Scottish Widows Europe S.A. mit Sitz in Heidelberg in Deutschland.

Kein Insolvenzschutz mehr für die deutschen Versicherungsnehmer

Rechtlich und wirtschaftlich sehr nachteilig ist, was der Scottish Widows-Konzern auch selbst einräumt, dass mit der Verlagerung der Versicherungsverträge aus England der „UK Financial Services Compensation Scheme“, der englische Sicherungsfonds zur Entschädigung der Kunden von Finanzdienstleistungsunternehmen, nicht mehr zu Leistungen ab dem Übertragungszeitpunkt verpflichtet ist und damit kein vergleichbares Absicherungssystem vorhanden ist, wenn ein Schadensfall eintreten würde. Ein vergleichbares gesetzlich vorgesehenes Absicherungssystem gibt es nämlich bisher nicht in Luxemburg. Das bedeutet, dass Kunden im worst case dann bei einer Insolvenz des luxemburgischen Versicherungsunternehmens Scottish Widows Europe S.A. ein Totalverlustrisiko für ihre Einzahlungen haben könnten. Im Versicherungsschein versprochene „Regelmäßige Auszahlungen“ würden dann auch nicht geleistet werden, ebenso wie es bei Rückabwicklungen oder bei Kündigungen kein Geld mehr geben würde. Gerade für Kunden, die sehr hohe Einzahlungen getätigt haben und/oder bei denen die „Regelmäßigen Auszahlungen“ im Versicherungsschein erst in ferner Zukunft beginnen, ist dies ein hohes Risiko.

BREXIT und Weltwirtschaft – Unsicherheiten für die Fonds-Performance

Wirtschaftlich ist zusätzlich zu beachten, dass die bisherigen regelmäßigen Versicherungsbeiträge und die bisherigen hohen Einmaleinzahlungen der unzähligen deutschen Clerical-Medical-Kunden von dem englischen Unternehmen Scottish Widows Ltd. in diversen sehr spekulativen Fonds und anderen Investitionen angelegt sind. In welchem Ausmaß es dabei in naher Zukunft möglicherweise zu massiven Finanzeinbußen aufgrund der internationalen Geldmarktentwicklungen infolge des BREXIT oder aus sonstigen Gründen kommen wird, zumal Clerical Medical mitteilt, man werde u.a. auch am neuen Standort in Luxemburg „Fonds neu nachbilden“, wird man sehen.

Mögliche veränderte Steuersituation je nach Vertragsart, Vertragsdauer und Einzelfall

Ein weiteres Problem kann je nach Vertragsart und den Gegebenheiten im Einzelfall die steuerliche Handhabung des Versicherungsvertrags sein. Sofern und soweit Kapitalerträge bei den Auszahlungen steuerpflichtig sind und Abgeltungssteuer anfällt, was u.a. mit dem Zeitraum, in welchem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, zusammenhängt, wird die 25%-Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge sowie ggfs. der anteilige Solidaritätszuschlag und der Kirchensteueranteil seit dem 29.3.2019 von der Luxemburger Scottish Widows Europe S.A. einbehalten und direkt an die deutschen Finanzbehörden abgeführt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Versicherungsnehmer kann seinerseits Freibeträge geltend machen oder von seinem Steuerberater anderweitig etwaige ihm zustehende Rechte im Einzelfall durchsetzen lassen.

Die anwaltliche Überprüfung des Vertrags und die kompetente Beratung zu allen rechtlichen Möglichkeiten ist angesichts der jüngsten Entwicklungen und der zukünftigen Prognosen für derartige fondsgebundene und damit sehr spekulative Kapitallebensversicherungen dringend zu empfehlen, wofür unsere seit vielen Jahren auf die Vertretung von Clerical-Medical-Anlegern spezialisierte Kanzlei mit über 25 Jahren Kompetenz und Erfahrung Ihnen gerne zur Verfügung steht! Gerne prüfen wir für Sie Ihren Versicherungsvertrag und vertreten Ihre rechtlichen Interessen gegenüber Clerical Medical!

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