P & R Insolvenzverfahren: Zustimmung der Gläubiger zur Verteilung der Erlöse zwischen den vier P & R Container-Verwaltungsgesellschaften ist erforderlich

Aktuellen Schreiben des Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als Insolvenzverwalter über das Vermögen der P&R Container Vertriebs- und
Verwaltungs-GmbH, Grünwald, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald, sowie der P&R Transport-Container GmbH, Grünwald, und des Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Dr. Heinke als Insolvenzverwalter über das Vermögen der P&R Container Leasing GmbH, Grünwald, die wir mit Datum vom 17.9.2020 für unsere Mandantinnen und Mandanten erhalten haben, ist zu entnehmen, dass bereits Erlöse von über EUR 400 Millionen zur Gesamtinsolvenzmasse gezogen werden konnten. Um die Gleichbehandlung aller Anleger aufgrund der Tatsache, dass insgesamt bei den vier P & R-Verwaltungsgesellschaften in unterschiedlicher Höhe investiert worden ist, zu gewährleisten, bitten die Insolvenzverwalter die Anleger um die Zustimmung zu dem von ihnen ausgearbeiteten Verteilungsvorschlag im Rahmen einer schriftlichen Beschlussfassung. Ausgehend von der Tatsache, dass die festgestellten Schadensersatz-Forderungen der Anleger insgesamt rund 3,136 Milliarden Euro betragen, wird vorgeschlagen, dass davon, also von 100 %, die Verteilung an die Einzelgesellschaften nach bisheriger Planung erfolgen soll, wie nachfolgend dargestellt wird:

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH: 3,8 % (wegen 0,119 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH: 49,0 % (wegen 1,538 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).
  • P&R Transport-Container GmbH: 15,1 % (wegen 0,472 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).
  • P&R Container Leasing GmbH: 32,1 % (wegen 1,007 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).

Eine erste Abschlagsverteilung eines Teils der Erlöse an die Gläubiger setze voraus, dass zunächst die Einigung über die Aufteilung im schriftlichen Beschlussweg erfolge, so die beiden Insolvenzverwalter Herr Dr. Jaffé und Herr Dr. Heinke auch in ihrer gemeinsamen Presseerklärung vom 17.9.2020. Die Containerverwertung, so die Insolvenzverwalter, erfolge unabhängig davon weiterhin ungestört durch die Schweizer P&R Gesellschaft. Diese sei verpflichtet, die aus der Verwertung generierten Erlöse an die Insolvenzverwalter der deutschen P&R Containerverwaltungsgesellschaften auszuzahlen. Bislang konnten Erlöse von über 400 Millionen Euro erwirtschaftet werden. „An unserem Ziel insgesamt mindestens 1 Milliarde Euro an die Gläubiger auszuschütten, halten wir weiterhin fest und arbeiten hierfür weiter unter Hochdruck“, so Herr Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dr. Jaffé in der Presseerklärung vom 17.9.2020.

Angesichts der Tragweite der Entscheidung, so die Insolvenzverwalter, sei es sachgerecht, dass die Gläubiger in den jeweiligen Insolvenzverfahren selbst über die Zustimmung zu dem Vorschlag befinden. Derart wichtige Entscheidungen würden zwar in Insolvenzverfahren üblicherweise im Rahmen einer Gläubigerversammlung getroffen. Eine Durchführung als Präsenztermin sei jedoch in Folge der Coronavirus-Pandemie auf absehbare Zeit nicht möglich, so dass das Amtsgericht München – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 27.08.2020 die Durchführung einer Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet hat.

Haben Sie einen Abstimmungsvorschlag erhalten? Wurden Ihre Einzahlungen und erhaltene Mietauszahlungen im Angebot vom Insolvenzverwalterteam richtig berechnet? Ist Ihre Forderung richtig zur Tabelle anerkannt? Gerne prüfen wir für Sie als Mandantin oder Mandant schnell und lösungsorientiert die rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter und/oder Finanzberatern und Finanzdienstleistern, Banken und Sparkassen, wenn diese Ihnen ohne umfassende Aufklärung die P & R-Containergeschäfte empfohlen und vermittelt haben. Auch sonstige in Betracht kommende Verantwortliche werden zur Verantwortung gezogen.

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