Kanzlei DR. GÄBHARD : München · Berlin · Deutschland Kanzleigründung 1990 · Über 25 Jahre Beratungskompetenz und Prozesserfahrung

Anwalt für Zivilrecht rund um das BGB mit allen Vertragsarten

Basis unserer Anwaltstätigkeit ist das gesamte Zivilrecht mit Bezügen zum Strafrecht. Wir setzen uns engagiert ein für Ihre Ansprüche auf Vertragserfüllung, Gewährleistung, Haftung, Schadensersatz, auf die Herausgabe von Sachen und Finanzausgleich bei ungerechtfertigter Bereicherung. In Tausenden Rechtsangelegenheiten seit der Kanzleigründung beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten umfassend zu allen Themen im Zivilrecht. Das Zivilrecht oder auch Bürgerliche Recht oder Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen im Bürgerlichen Gesetzbuch, auch bezeichnet als BGB. Dazu gehören vor allem das Vertragsrecht, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Sachenrecht mit der Eigentums- und Besitzklärung von beweglichen und unbeweglichen Sachen, das Recht der Forderungen, das Deliktrecht, das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, ferner Familienrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht. Im Mittelpunkt steht die Klärung, welche Anspruchsgrundlagen einem Rechtssubjekt gegen ein anderes Rechtssubjekt zustehen.

Wir setzen als Fachanwaltskanzlei Ihre Ansprüche für Sie durch!

Zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen umfassen somit die Erfüllung der beiderseitigen vertraglichen Pflichten, geben Schadensersatz bei Pflichtverletzungen, Gesetzesverstößen, bei der Unmöglichkeit der Leistung, bei Verlust, Beschädigung oder beim Untergang der Sache, sie ermöglichen den finanziellen Ausgleich bei ungerechtfertigter Bereicherung, die Herausgabe von Sachen, die einem anderen gehören, und können sich auf die Unterlassung von Störungen oder unerlaubten Handlungen beziehen. Wichtige Themen sind auch die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel, das Recht zum Widerruf, das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung, das Recht zur Nichtigerklärung wegen Sittenwidrigkeit oder Wucher, das Recht zum Rücktritt u.v.m. Benötigen Sie eine kompetente Beratung und Unterstützung bei wichtigen Vertragsabschlüssen durch einen Anwalt für Zivilrecht und Vertragsrecht? Geht es bei Ihnen um Rechtsangelegenheiten im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Bank- und Kapitalmarktrechts oder des Immobilienrechts und Mietrechts? Dann sind Sie bei uns richtig, denn wir sind eine im Zivilrecht seit über 25 Jahren umfangreicher Anwaltstätigkeit hochspezialisierte Rechtanwaltskanzlei für alle zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen und deren Realisierung in vorgerichtlichen Verhandlungen und in gerichtlichen Verfahren. Wir freuen uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme! Am besten senden Sie uns für eine erste Beschreibung der gewünschten Beratungsthematik eine E-Mail an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

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    Fachanwalt berät Sie zur Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts

    In den §§ 705 ff BGB ist das Recht der Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR) geregelt. Als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht wird man oft gefragt, was die Voraussetzungen einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts sind. Eine GbR liegt vor, wenn zwei oder mehr Personen sich mittels eines auch mündlich möglichen Gesellschaftsvertrages verabreden, einen gemeinsam festgelegten Zweck in bestimmter Weise zu fördern, wobei jeder Gesellschafter sich zur Leistung der vereinbarten Beiträge verpflichtet. In der Praxis von großer Bedeutung sind sowohl kleine GbRs von Freiberuflern, Selbständigen oder Privatpersonen als auch große Publikumsgesellschaften, bei denen mehr als hundert Kapitalanleger Gesellschafter sind, z.B. bei einem Immobilienfonds, Schiffsfonds, Ethik-Fonds, Erdöl-Fonds, Medienfonds, Holland-Fonds etc.. Als Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen wir Ihnen gerne bei der Gründung einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts, entwerfen den Gesellschaftsvertrag maßgeschneidert für Ihre Tätigkeit und beraten Sie bei allen Rechtsproblemen der Gesellschaft, zur Haftung der Gesellschaft, zur Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen und zu allen Verträgen mit Dritten, die Ihre Gesellschaft abschließt. Beim Klärungsbedarf wichtiger Rechtsthemen zwischen den Gesellschaftern, informieren wir Sie ausführlich und fundiert über alle Besonderheiten zur Abfindung und über allen weiteren rechtlichen Konsequenzen!

    Zivilrechtliche Ansprüche und zivilrechtliche Haftung

    Unsere Anwaltskanzlei für bürgerliches Recht mit Standorten in Berlin und München berät Sie kompetent und engagiert zu allen Fragen des Zivilrechts. Sie wollen wissen, was die Rechtsordnung von Ihnen erwartet und was Sie im konkreten Rechtsverhältnis für zivilrechtliche Ansprüche, Rechte und Pflichten haben? Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der Sie berät, was der Unterschied zwischen der zivilrechtlichen Haftung aus Vertrag und aus Gesetz ist? Wir beraten Sie bezüglich aller zivilrechtlichen Vertragsarten und gesetzlichen Sonderrechtsbeziehungen zu den verschiedenen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen, zu deren Voraussetzungen, zu deren Verjährungsfristen und zu möglichen Einwendungen, die Sie Ansprüchen Dritter entgegenhalten können. Wir erläutern Ihnen jeweils die spezialvertraglichen Bestimmungen im BGB, die allgemeinen Regelungen im BGB sowie Sondernormen, die zusätzlich einschlägig sein können.

    Schutz Ihrer Geschäftstätigkeit mit Blick auf Familienrecht

    Viele Mandantinnen und Mandanten wenden sich auch an uns im Zusammenhang mit Fragen zur Ehe und den Regelungen, die Sie als Selbständiger oder Unternehmer treffen sollten, wenn Sie heiraten wollen, und wie Sie sich und Ihr Unternehmen für den Fall einer Scheidung bestmöglich schützen. Von uns erhalten Sie eine kompetente und übersichtliche Darstellung der Güterstände im deutschen Recht mit dem gesetzlichen Grundmodell der Zugewinngemeinschaft, dem Modell der Gütertrennung und dem Modell der Gütergemeinschaft mit Gemeinschaftsgut und Vorbehaltsgut. Wir teilen Ihnen mit, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn sich im Zugewinn zum Trennungszeitpunkt Ihre geschäftliche Unternehmung befindet und es passieren kann, dass der zugewinnberechtigte Ehepartner eine sehr hohe Geldzahlung mit sofortiger Fälligkeit fordert, was bis zur Insolvenz der Unternehmung führen kann. Um das zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen zahlreiche das Unternehmen schützende Regelungsvorschläge für einen vor der Heirat zu schließenden Ehevertrag, für eine nach der Trennung abzuschließende Scheidungsfolgenvereinbarung sowie für passend zum Gesellschaftsvertrag gestaltete Testamentsregelungen, um die Unternehmensfortführung durch fähige Nachfolger unabhängig von der familiären Erbsituation sicherzustellen, wobei Abfindungen und Ausgleichszahlungen für Ehepartner und Pflichtteilsberechtigte dargelegt werden.

    Anwalt im Arbeitsrecht – Selbständiger oder „Scheinselbständiger“?

    Auch im Bereich von Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag und allen zivilrechtlichen Themen im Arbeitsrecht beraten wie Sie gerne! Oft stellt sich in der Praxis die Frage, nach welchen rechtlichen Aspekten Gründer oder Selbständige als tatsächlich selbständig gelten oder ob sie als scheinselbständig eingestuft werden müssen. Die richtige Unterscheidung und die korrekte rechtliche Einordnung haben enorme Konsequenzen sowohl für den Arbeitnehmer oder Selbständigen als auch für den Arbeitgeber oder Auftraggeber! Gerade in der Anfangszeit ihrer Unternehmensgründung sind viele Existenzgründer als Selbständige vor allem für einen einzigen Auftraggeber tätig. Wie kann der Gründer sicherstellen, dass er trotzdem nicht als „Scheinselbständiger“ qualifiziert wird? Die Komplexität der praktischen Ausgestaltung moderner Dienstleistungen jederzeitiger Erreichbarkeit aufgrund der Verfügbarkeit sämtlicher Kommunikationsmittel bei großer Mobilität und Gleitzeiten macht eine individuelle Untersuchung erforderlich, die auch Branchengegebenheiten berücksichtigt. Unsere Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Standorten in Berlin und München informiert Sie über alle Kriterien für eine echte Selbständigkeit wie freie unternehmerische Entscheidungen im Hinblick auf Corporate Identity und Corporate Design des eigenen Marktauftritts, im Hinblick auf den Wareneinkauf, den Warenverkauf, die Preisbildung, die Rechnungsstellung im eigenen Namen, die Zahlungsmodalitätengestaltung im Einzelfall wie Stundung, Skonto etc., ferner die Erforderlichkeit der freien Tätigkeitszeitwahl, die Beschäftigung von Personal, die freie Entscheidungen über den Einsatz von Eigenkapital und von eigenen Arbeitsgeräten, eine wahrnehmbare Kundenakquisition mit entsprechenden Werbemaßnahmen, Tätigkeit für viele Auftraggeber u.v.m. Wir beraten Sie auf diese Weise praxisnah, wie Sie die Qualifizierung als „Scheinselbständiger“ vermeiden können.

    Anwaltliche Beratung zum Zivilrecht einschließlich Erbrecht

    Sie haben an uns als Anwalt Fragen zum Zivilrecht? Sie wollen einen Vertrag möglichst schnell beenden und wissen, was die Voraussetzungen für einen Widerruf, eine Anfechtung oder eine Kündigung sind? Sie fragen sich, welche Positionen Sie alles als Schadensersatz geltend machen können, wenn Ihr Auto durch einen anderen Verkehrsteilnehmer einen Totalschaden erlitten hat? Sie überlegen, ob Sie für die Abgabe eines Fundgegenstands einen Finderlohn erhalten werden? Sie möchten wissen, ob es rechtlich sinnvoll ist, eine Ihnen gehörende vermietete Wohnung an Ihre Kinder zu übertragen und sich als Nießbrauch lebenslang die Mieteinnahmen vorzubehalten? Sie beabsichtigen einen Pfandtausch, weil Sie für einen laufenden Kreditvertrag eine andere Immobilie als Sicherheit stellen möchten, ohne dass der bisherige Darlehensvertrag beendet wird, damit Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank bezahlen müssen? Sie suchen einen Anwalt in München, Berlin oder Deutschland, der Sie bei der Wahl des richtigen Geschäftsnamens für Ihr zivilrechtlich geführtes Sachverständigenbüro berät? Sie brauchen eine Anleitung, wie Sie eigenhändig ein rechtswirksames Testament in handschriftlicher Form formulieren können? Unsere DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI berät Sie gerne zum Pflichtteilsanspruch, zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und zur Behandlung von Vermächtnissen. Wir helfen Ihnen als Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht auch, Ihre Erbangelegenheiten passend zu Ihren geschäftlichen Entscheidungen zu regeln, damit keine Widersprüche zwischen der Unternehmensnachfolge und der Erbnachfolge bestehen.

    Am besten vereinbaren Sie in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer 089/45 21 33 88 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung in München oder Berlin oder Sie senden uns für eine erste Einschätzung eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

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      Dr. Babette Gäbhard

      Sehr gut.
      Bundesweit in Deutschland
      erfolgreiche Rechtsberatung
      und kompetente Prozessführung
      Bewertungen
      Durchschnittsbewertung unserer Mandanten im Internet: 5 von 5 Sternen: Sehr gut.

      „Kompetente Beratung. Schnelles Handeln. Stets aktuell informiert. Bin mit dem abgeschlossenen Verfahren bestens zufrieden. Unbedingte Weiterempfehlung!“

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