Kanzlei DR. GÄBHARD : München · Berlin · Deutschland Kanzleigründung 1990 · Über 25 Jahre Beratungskompetenz und Prozesserfahrung

Fachanwalt für Vertragsrecht zum BGB und Vertragsprüfung

Die Anwaltstätigkeit kompetenter Vertragsgestaltungen und Vertragsverhandlungen aller Art zum Thema Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Grundstücksvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Forderungsabtretung, Darlehen, Schenkung, Maklervertrag, Reisevertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag u.a. verschafft Ihnen Rechtssicherheit und Klarheit. Suchen Sie einen Anwalt für Vertragsrecht? Möchten Sie einen wichtigen Vertrag abschließen und wissen nicht, was darin alles geregelt werden sollte? Unsere Fachanwaltskanzlei mit Standorten in Berlin und München beantwortet Ihnen alle Fragen rund um das Thema Vertragsrecht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, sind alle klassischen Vertragsarten geregelt wie Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Grundstücksvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Forderungsabtretung, Darlehen, Schenkung, Maklervertrag, Reisevertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Vertrag zugunsten Dritter, Ehevertrag, Erbvertrag und vieles mehr. Es gibt aber auch sehr viele Vertragsarten, die Mischverträge sind oder Verträge sui generis, also Verträge eigener Art, bei denen die Beteiligten kreativ zu den tatsächlichen Gegebenheiten der Praxis die gegenseitigen Rechte und Pflichte regeln:

Auftrag Ausstellungsvertrag Bankvertrag
Beratungsvertrag Bürgschaftsvertrag Darlehensvertrag
Dienstvertrag Einkaufsvertrag Factoringvertrag
Forderungsabtretungsvertrag Galerievertrag Geheimhaltungsvertrag
Geschäftsbesorgungsvertrag Geschäftsraummietvertrag Großkundenvertrag
IT-Vertrag Kaufvertrag Kommissionsvertrag
Kooperationsvertrag Kreditvertrag Leasingvertrag
Leihvertrag Liefervertrag Lizenzvertrag
Maklervertrag Marketingvertrag Mietvertrag
Nutzungsrechtevertrag Pachtvertrag Reisevertrag
Schenkungsvertrag Servicevertrag Sicherheitenvertrag
Telefonservicevertrag Transportvertrag Unterrichtsvertrag
Verkaufsvertrag Verpfändungsvertrag Vertrag sui generis
Vertrag über freie Mitarbeit Vertrag zu Gunsten Dritter Vertrag zu Lasten Dritter
Wartungsvertrag Werkvertrag Zeitarbeitsvertrag

Benötigen Sie eine kompetente Beratung und Unterstützung bei wichtigen Vertragsabschlüssen durch einen Anwalt für Vertragsrecht? Geht es bei Ihnen um Vertragsrecht im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Bank- und Kapitalmarktrechts oder des Immobilienrechts und Mietrechts? Dann sind Sie bei uns richtig, denn wir sind eine im Vertragsrecht seit über 25 Jahren intensiver Anwaltstätigkeit hochspezialisierte Rechtanwaltskanzlei für das Entwerfen, Gestalten und Verhandeln von erstklassigen Verträgen, die maßgeschneidert sind für Ihre individuelle Rechtssituation! Wir freuen uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme! Am besten senden Sie uns für eine erste Beschreibung des von Ihnen benötigten Vertrags oder der gewünschten Beratungsthematik eine E-Mail an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

    Kenntnisnahme: Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO, siehe

    Fachanwaltskanzlei für die Prüfung und Verhandlung von Verträgen

    Wurde Ihnen ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt? Wir prüfen Vertragsentwürfe unter allen für Sie wichtigen Gesichtspunkten und geben Ihnen Auskunft, mit welchen Formulierungen Sie Ihre Rechte noch besser regeln können. Wir analysieren vorausschauend in der Sachverhaltserfassung mit Ihnen, was alles später passieren könnte und sinnvollerweise mitgeregelt sein sollte. Grundlage dabei sind nicht nur die fundierten juristischen Kenntnisse, sondern die reichhaltige Praxiserfahrung aus Verhandlungen und Optimierungen zu Tausenden Vertragsverhältnissen sowie ständige intensive Fachanwaltsfortbildungen, wofür wir mit dem Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer ausgezeichnet sind. Auf Ihren Wunsch verhandeln wir als Rechtsanwalt mit Ihren Geschäftspartnern und gegebenenfalls deren Anwälten alle für Sie wertvollen Regelungen des abzuschließenden Vertrags im Detail, so dass Sie nur noch zu unterschreiben brauchen.

    Vertragsgestaltungen für Unternehmer vom Fachanwalt für Handelsrecht

    Unsere Anwaltskanzlei erstellt dabei für Sie nach Ihren Wünschen gemäß der gesetzlichen Rahmenbedingungen entweder Individualverträge für den Einzelfall oder Musterverträge, die Sie für eine Vielzahl von Geschäftsbeziehungen einsetzen können. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten sind Unternehmer. Im Wirtschaftsrecht sind individuelle, rechtswirksam und optimal für die Praxis gestaltete Verträge das A und O. Wir entwerfen nach Ihren Vorgaben unter Berücksichtigung der Gesetze und der Rechtsprechung Verträge mit Entwicklern, Lieferverträge, Einkaufsverträge, Verkaufsverträge, Kooperationsverträge, IT-Verträge, Lizenzverträge, Supportverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Unternehmenskaufverträge, Dienstleistungsverträge, Beratungsverträge, Wartungsverträge, Verträge mit Großkunden, Verträge mit Handelspartnern und Vertriebspartnern, Verträge mit freien Mitarbeitern, Übersetzern, Marketing- und Kommunikationsdienstleistern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten, Designern, Messebauunternehmen u.v.m.

    Kann man jegliche Haftung vertraglich ausschließen?

    Sie haben Fragen zum Thema Vertragsrecht und wollen von einem Anwalt wissen, ob und wie Sie die Haftung für die von Ihnen verkauften Waren ausschließen können? Es interessiert Sie, was bei Ihren wichtigsten Rechtsverhältnissen die zentralen vertraglichen und gesetzlichen Rechte und Pflichten beider Seiten sind, wie Sie beweissicher Ihre Anspruchsposition dokumentieren können, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Verhandlungen über vertragliche Ansprüche mit Ihrem Vertragspartner führen und welche Rechtsbestimmungen im Vertragsrecht und im BGB alle zur Anwendung kommen. Sie haben gehört, dass es Treu und Glauben nach § 242 BGB, Sittenwidrigkeit und Wucher nach § 138 BGB, Verwirkung, vorvertragliches Verschulden bei Verhandlungen und Spezialbestimmungen für Dauerschuldverhältnisse als Langzeitverträge gibt. Sie möchten wissen, ob und inwieweit Sie diese Themen bei Ihren privaten und unternehmerischen Geschäften beachten müssen? Sie wollen wissen, ob Sie im normalen Handel gekaufte Waren zurückgeben und den Kaufpreis verlangen dürfen und was Ihre Rechte sind, wenn Ihnen beim Kauf im Internet die falsche Ware zugeschickt worden ist und die Widerrufsfrist abgelaufen ist? Sie benötigen die Auskunft, was der Bundesgerichtshof zum Thema Haftung und Gewährleistung als gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard verlangt? Gerne beantworten wir als Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht mit Standorten in München und Berlin Ihre Fragen zum Vertragsrecht schnell, effizient und rechtssicher.

    Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen zum Vertragsrecht!

    Sie fragen sich, unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz für Pflichtverletzungen Ihres Vertragspartners fordern können und wollen wissen, ob Verjährungsfristen laufen? Sie brauchen möglichst schnell einen Spezialvertrag? Am besten vereinbaren Sie in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer 089/45 21 33 88 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung in München oder Berlin oder Sie senden uns für eine erste Einschätzung eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

      Kenntnisnahme: Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO, siehe

      Zurück zu den Rechtsgebieten

      Dr. Babette Gäbhard

      Sehr gut.
      Bundesweit in Deutschland
      erfolgreiche Rechtsberatung
      und kompetente Prozessführung
      Bewertungen
      Durchschnittsbewertung unserer Mandanten im Internet: 5 von 5 Sternen: Sehr gut.

      „Kompetente Beratung. Schnelles Handeln. Stets aktuell informiert. Bin mit dem abgeschlossenen Verfahren bestens zufrieden. Unbedingte Weiterempfehlung!“

      Weitere Referenzen und Bewertungen finden Sie hier
      Ihr kostenfreier Erstkontakt unter Telefon 089/45 21 33 88 oder E-Mail: kanzlei@gaebhard.de

      Kostenfreie Kontaktaufnahme

        Kenntnisnahme: Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO, siehe

        Fachanwaltskanzlei für Unternehmer und Kapitalanleger

        München · Berlin · Deutschland
        Kanzleigründung 1990
        Über 25 Jahre
        Beratungskompetenz & Prozesserfahrung

        Folgen Sie uns

        KONTAKT
        close slider





          Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß

          Standorte der Kanzlei

          Kanzleisitz München

          Tel: 089/45 21 33 88
          Fax: 089/45 21 33 99

          Zweigstelle Berlin

          Tel: 030/303 66 45 40
          Fax: 030/303 66 45 41

          Bei Einverständnis mit der Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung senden Sie uns gerne Ihre Informationen und Unterlagen per E-Mail an kanzlei@gaebhard.de