Kanzlei DR. GÄBHARD : München · Berlin · Deutschland Kanzleigründung 1990 · Über 25 Jahre Beratungskompetenz und Prozesserfahrung

Anwalt für Mietrecht: Rechtsberatung zu Mietverträgen

Unsere Anwaltstätigkeit im Mietrecht, vor allem zu Fragen bei der Geschäftsraummiete und der Gestaltung von Gewerbemietverträgen für Unternehmen, welche viele Standorte mit Produktionswerken und Verkaufsniederlassungen haben, umfasst alle wichtigen Themen wie Konkurrenzschutzklauseln, Wertsicherungsklauseln, Verlängerungsoption u.v.m. Für uns als Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht mit Kanzleistandorten in Berlin und München gehört die Prüfung von Immobilienmietverträgen und das gesamte Immobilienrecht mit allen verbundenen Themen zu unseren Schwerpunkten. Wichtige Themen sind dabei im ersten Schritt die Abgrenzung der Geschäftsraummiete von der Wohnraummiete und Pacht, Regelungen bei Mischmietverhältnissen, mündlicher Mietvertrag, Mustermietvertrag, Formularmietvertrag oder einzelverhandelter schriftlicher Vertrag sowie Form- und Fristfragen aller Art.

Bundesgerichtshof urteilte erneut am 22.5.2019 zur Kündigung wegen Eigenbedarfs

Gerne vertreten wir Sie als Vermieter im Falle der Durchsetzung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs mit der richtigen erfolgreichen Begründung oder als Mieter bei der Abwehr einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, je was Ihr konkretes Rechtsproblem ist, das zu lösen ist! Dabei beraten wir Sie auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung und der einschlägigen juristischen Fachliteratur. Der Bundesgerichtshof befasst sich ständig mit Mietrecht in allen Variationen. Zieht der Wohnungseigentümer selbst ein, ist die Rechtslage für ihn im Normalfall unkompliziert positiv. Will er für nahe Verwandte die Wohnung freibekommen, müssen zum Zeitpunkt der Kündigung wegen Eigenbedarfs ein ernsthafter Überlassungswille des Wohnungseigentümers und ein tatsächlicher Nutzungswille des nahen Verwandten vorliegen. Interessant ist dabei für sehr viele Mandantinnen und Mandanten die Frage der Wirksamkeit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn ein Sonderfall einer unzumutbaren Härte gemäß § 574 BGB vom Mieter geltend gemacht werden kann. Wie der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Entscheidungen vom 22.5.2019 zu den Aktenzeichen VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17 festgestellt hat, muss bei einem Widerspruch des Mieters wegen unzumutbarer Härte bei Eigenbedarf nach § 574 BGB immer der Einzelfall mit allen Besonderheiten unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Vermieterseite und der Mieterseite rechtlich gewürdigt werden. Weder ein bestimmtes hohes Alter der Mieterseite noch eine bestimmte bisherige Dauer des Mietverhältnisses und die damit einhergehende mögliche Verwurzelung in der Wohngegend könnten verallgemeinerungsfähig einen Härtefall annehmen lassen. Macht der Mieter gesundheitliche Gründe geltend, die gegen einen Auszug sprechen sollen, muss das unterinstanzliche Gericht dazu sorgfältig Beweis erheben, gegebenenfalls durch die Einholung eines ärztlichen Gutachtens. Rufen Sie uns an, gerne beraten wir Sie professionell und zielorientiert zu Ihrer Rechtsposition und setzen diese für Sie außergerichtlich oder gerichtlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch!

Gewerberaummietverträge werden von uns professionell erstellt

Bei Immobilien sind Gewerberaummietverträge, auch bezeichnet als Geschäftsraummietverträge, für viele Unternehmer sehr wichtig, da die Miete oft eine sehr große Investition bedeutet und viele Vermieter verlangen, dass man sich, auch am Anfang einer Geschäftsgründung, gleich für die Dauer von fünf oder zehn Jahren auf die volle Miethöhe verpflichten soll. Als Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten wir Sie und informieren Sie, was Sie bei der Anmietung von Räumen beachten sollten und was auf jeden Fall im Vertrag geregelt sein muss. Für unsere unternehmerischen Mandanten entwerfen wir Musterverträge für die Anmietung von Niederlassungen und Fabrikationsstandorten und verhandeln für sie individuell die Anpassungen für das konkrete Mietverhältnis. Bedeutsame Einzelregelungen sind stets der Mietgegenstand, der Nutzungszweck, der Konkurrenzschutz vor Wettbewerbern im gleichen Gebäude oder Industriepark, die Mietdauer mit Verlängerungsoptionsrecht, die Miethöhe, die Frage, was alles zu den Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden, gezählt wird, die Kaution, die Frage einer Verbraucherpreis-Indexierung, ordentliche und außerordentliche Kündigung, Themen wie Instandhaltung, Instandsetzung und Schönheitsreparaturen, ferner Regelungen zu Ein- und Umbauten u.v.m. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Miethöhe haben, zur Indexierung der Miete, zu Staffelmietklauseln, zu den Kündigungsfristen, zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Mietkündigung und allen weiteren wichtigen Themen im Mietrecht! Wir stehen Ihnen als erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt bei Verhandlungen mit dem Vermieter bei!

Mietminderung, Schadensersatz und Kündigungsrecht

Von großer Relevanz in der Praxis sind vor allem Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache durch Baumaßnahmen mit Straßensperrung, mit erheblichem Lärm oder mit Vibrationen über einen längeren Zeitraum. Da das gewerbliche Mietrecht es zulässt, dass der Vermieter sich in weitem Umfang vorab im Mietvertrag einen Freibrief für Baumaßnahmen am Mietobjekt selbst oder in der angrenzenden Umgebung geben lässt, ist es wichtig, diesbezügliche Verzichtsregelungen auf keinen Fall im Gewerbemietvertrag zu akzeptieren. Die Praxis zeigt, dass längerdauernde Baumaßnahmen immer wieder sogar zu so massiven Beeinträchtigungen führen können, dass die Kunden ausbleiben oder sogar der Geschäftsbetrieb eingestellt werden muss. Ein weiteres hochbrisantes Thema sind Fragen zur Sicherheit eines Mietobjektes, insbesondere ist der Vermieter verpflichtet, eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen zu beachten, so muss er umfassend alle Verkehrssicherungspflichten beachten und für die Sicherstellung eines den gesetzlichen Anforderungen genügenden Brandschutzes des Gebäudes sorgen.

Miete von beweglichen Sachen

Sie wollen ein Gewerbe mit der Vermietung von Baumaschinen, Segelbooten oder Autos eröffnen und benötigen Mietbedingungen als AGB gegenüber Ihren Kunden? Sie fragen sich, wie Sie die Themen Führerschein, Fahrerlaubnis, z.B. bei Gabelstaplern oder Segelbooten, Versicherung, Haftung und Gewährleistung sowie Schutz vor Diebstahl, Sachbeschädigung und Vandalismus regeln sollen? Als Rechtsanwalt für Fragen rund um das Vermietungsgeschäft auch von beweglichen Sachen beraten wir Sie umfassend zur Rechtslage und geben Ihnen Empfehlungen für die praktische und rechtliche Gestaltung Ihrer Geschäftstätigkeiten.

Kontaktieren Sie uns bei anspruchsvollen Fragen zum Mietrecht!

Sie haben Fragen zu Factoring und Leasing? Sie wollen wissen, unter welchen Voraussetzungen Sie ein Mietverhältnis ordentlich oder außerordentlich, also fristlos mit sofortiger Wirkung, kündigen können? Sie überlegen, ob Sie Ihren Vermieter darüber informieren müssen, dass Sie eine Untervermietung beabsichtigen? Sie möchten wissen, ob es im Wohnraummietrecht zulässig ist, mehrfach nacheinander einen befristeten Mietvertrag abzuschließen? Sie wollen als Vermieter wissen, in welchem Umfang Sie nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Schönheitsmaßnahmen auf Ihren Mieter abwälzen dürfen? Sie suchen einen Anwalt, der Sie zu Problemen mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft berät?

Am besten vereinbaren Sie in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer 089/45 21 33 88 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung in München oder Berlin oder Sie senden uns für eine erste Einschätzung eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

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    Dr. Babette Gäbhard

    Sehr gut.
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    „Kompetente Beratung. Schnelles Handeln. Stets aktuell informiert. Bin mit dem abgeschlossenen Verfahren bestens zufrieden. Unbedingte Weiterempfehlung!“

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