Anwalt für Kunstrecht: Kunstkaufvertrag und Ausstellungen
Aus Interesse sowohl an Rechtsberatung als auch an Kunst macht uns die Anwaltstätigkeit im Kunstrecht viel Freude. Wir entwerfen Ausstellungsverträge, Galeristenverträge, Kunstkaufverträge, Provisionsverträge etc. und beraten Künstler, Designer, Texter, Publizisten, Journalisten, Fotografen zu allen Fragen wie die Künstlersozialabgabe, Ausübungsformen der Tätigkeit, Agenturverträge und zur Durchführung von Kunstausstellungen. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Unterstützung ferner von Kunstsammlern, Kunstmuseen, ausstellungsdurchführenden Unternehmen, Dienstleistern, Agenturen und Kunstmarktbeteiligten im Rechtsbereich Schutz der künstlerischen Leistung und des Werks vor Nachahmung und Plagiat, dies bereits durch geeignete rechtliche und praktische Maßnahmen im Vorfeld der Veröffentlichung. Wir beantworten fachkundig Ihre Fragen zum Urheberrecht, insbesondere zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit und zum gewerblichen Rechtschutz bei der Vermarktung von Kunst. Fundierte Rechtsauskunft geben wir Ihnen auch zu Ihren Fragen bezüglich des Schutzes von Installationen, Performancekunst und Digitalkunst.
Verträge bei Kunstauktionen und Vernissagen
Wir begleiten seit über 25 Jahren kompetent und erfolgreich anwaltlich Vertragsverhandlungen zwischen Künstlern und Galeristen, Museen, privaten und öffentlichen Ausstellungsveranstaltern, Förderern, Kunstbuchverlagen, Kunstsachverständigen, Archiven und weiteren Beteiligten im Kunstmarktgeschehen. Bei der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Ausstellungen durch Ausstellungsverträge, der Veranstaltung von Vernissagen oder Finissagen, Premieren mit Begleitprogramm und ähnliche Events unterstützen wir Sie ebenso wie bei der Wertermittlung und Kaufpreisfindung und Themen wie der Kaufvertrag von Kunstwerken, die Authentizitäts- und Provenienzklärung. Wir beraten Sie zum Folgerecht sowie Auktionsrecht und insbesondere auch zum Thema gutgläubiger Erwerb von Kunstwerken bei öffentlichen Auktionen.
Vermietung, Leasing, Versicherungsschutz von Kunstobjekten
Weitere wichtige Praxisthemen sind in unserer Beratung der kunstbezogene Versicherungsschutz und das dazugehörige Transportrecht, dabei auch das Haftungs- und Schadensersatzrecht bei Kunstdiebstahl, Kunstwerksbeschädigung, Kunstwerkszerstörung sowie das kunstbezogenes Verlags- und Veröffentlichungsrecht, die Kunstfreiheit, das Abbildungsschutzrecht, der Vertragsgegenstand bei Auftragskunst und der rechtlich richtige Umgang von Künstlern mit Medien und Kritikern.
Künstlersozialabgabe und die Verantwortung der Auftraggeber
Seit der Einführung der Pflicht zur Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse besteht auch ein erheblicher Beratungsbedarf diesbezüglich sowohl von Seiten der Künstler bezüglich ihrer sozialen Absicherung als auch von Seiten der Auftraggeber, die unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe bei der Beauftragung von Künstlern, Publizisten und diesen gleichgestellten Berufen verpflichtet sind.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Kunstrecht!
Sie haben Fragen zum Kunstrecht, die Sie einem erfahrenen Rechtsanwalt stellen möchten? Sie wollen wissen, was der Unterschied zwischen Urheberrecht, Verwertungsrechten und Nutzungsrechten ist? Sie fragen sich, ob unter den Begriff der „Verwertungsrechte“ das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Vortragsrecht, das Aufführungsrecht und das Senderecht fallen? Sie überlegen, was Ihr Status als Künstler ist, ob Sie freier Mitarbeiter, Angestellter, Selbstständiger oder eine arbeitnehmerähnliche Person sind und welche rechtlichen Konsequenzen mit der Qualifikation jeweils verbunden sind? Sie möchten wissen, ob Sie als Auftraggeber bei der Vergabe eines Grafikauftrags an einen Grafiker eine Abgabe an die Künstlersozialkasse bezahlen müssen? Sie suchen einen Anwalt, der Sie als Künstler zu Problemen mit Ihrem Galeristen wegen Schäden berät, die während einer Ausstellung an Ihren Kunstwerken entstanden sind? Am besten vereinbaren Sie in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer 089/45 21 33 88 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung in München oder Berlin oder Sie senden uns für eine erste Einschätzung eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@gaebhard.de und oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular: