Kanzlei DR. GÄBHARD : München · Berlin · Deutschland Kanzleigründung 1990 · Über 25 Jahre Beratungskompetenz und Prozesserfahrung

Fachanwalt für Handelsrecht: Beratung zu Rechtsformen

Fachanwaltsberatung im gesamten Handelsrecht bieten wir Ihnen auf neuestem Stand. Sie erhalten die Gestaltung und Verhandlung aller Handelsverträge mit Schwerpunkten wie Rohstoffeinkauf, Lieferverträge, Warenverkauf, Warenvermietung, Produkthaftung, Haftungsausschlüsse, Gewährleistungsrecht u.v.m. Im Handelsvertreterrecht informieren wir Sie zu allen Fragen im Absatzrecht, zu Vertriebsprovisionen mit Bonuszahlungen, zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, zu Schadensersatzansprüchen des Handelsvertreters oder Werkshändlers und zu allen Fragen rund um den erfolgreichen Verkauf Ihrer Produkte. Unsere Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht mit Standorten in München und Berlin berät Sie hochprofessionell und rechtlich fundiert zur Gestaltung von Handelsbeziehungen mit Lieferanten, Kunden, Großkunden, Kooperationspartnern und sonstigen Geschäftspartnern durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und individuell gestaltete Verträge für jede Rechtsbeziehung. Die Wahl der richtigen Rechtsform eines Unternehmens und einer zulässigen Firma als Geschäftsnamens des Unternehmens stehen meist am Beginn der Unternehmensgründung, wichtige weitere Weichenstellungen sind der Wareneinkauf und der Warenverkauf oder im Dienstleistungsbereich die Art und Weise, wie die Dienstleistungen angeboten werden. Wir beraten Sie zu allen Fragen des operativen Geschäfts, gestalten für Sie alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB dafür wie Einkaufsbedingungen, Investitionsbedingungen, Verkaufsbedingungen sowie Vermietungsbedingungen und helfen Ihnen auch schnell und effizient bei Eilfällen, damit Sie Ihre Rechtsposition schützen können.

Anwalt für Handelsvertreter, Werkshändler und Vertragshändler

Beim Aufbau des Vertriebsnetzes für Ihr Unternehmen mit Handelsvertretern, Werkshändlern und Vertragshändlern parallel zum Direktverkauf über Niederlassungen und den Internethandel sind viele wichtige Normen im Handelsrecht zu beachten. Die vorausschauende Gestaltung beispielsweise von Verträgen mit Handelsvertretern ermöglicht bei der späteren Vertragsbeendigung, dass möglichst niedrige Ausgleichs- und Investitionserstattungsansprüche bestehen. Weitere wichtige Themen sind die Frage der Eingliederung des Vertriebshelfers in die Absatzorganisation des Herstellers, exklusiver Gebietsschutz, Unterscheidung zwischen Altkunden und Neukunden, Kundenstammübergabe, Inhalt von Vertriebsverträgen mit den jeweiligen Hauptpflichten, Vergütung des Absatzhelfers durch Gewinnspannen/Rabatte, Provisionen und Bonuszahlungen sowie Fragen der Kostentragung für die Geschäftsraumausstattung nach Herstellervorgaben und für das Marketing. Eine vom Anwalt in Ihrem Sinne gestaltete Vereinbarung mit Handelsvertretern, Werkshändlern und Vertragshändlern gibt Ihrem Unternehmen Flexibilität und Sicherheit. Sind Sie Handelsvertreter oder Vertragshändler und benötigen eine Rechtsauskunft zu Ihren Rechtsbeziehungen mit dem Hersteller, zu Exklusivitätsfragen, zu Fragen wegen einer möglichen Abnahmepflicht von Originalersatzteilen des Herstellers oder zu Ihren Möglichkeiten eigener Werbemaßnahmen und zu Werbemaßnahmen für von Ihnen vertriebene Produkte auch anderer Hersteller? Möchten Sie, dass der Hersteller sich an Ihren Werbekosten beteiligt? Respektieren andere Händler die Gebietsaufteilungen? Machen Sie sich Gedanken zu wettbewerbsrechtlichen Fragen in der Praxis Ihrer Verkaufstätigkeit? Am besten senden Sie uns für eine erste Einschätzung eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

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    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Schützen Sie Ihr Unternehmen durch gewerblichen Rechtsschutz! Wenn Konkurrenzunternehmen Ihre Produkte nachahmen, insbesondere Ihre durch Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Designs geschützten Erfindungen und Werke nachbauen oder unerlaubterweise benutzen, wenn Fotos Ihrer Waren aus dem Internet kopiert werden oder unwahre Behauptungen über Ihre Produkte aufgestellt werden, stehen wir Ihnen als Ihr Anwalt zur Seite und vertreten kompetent und engagiert Ihre Interessen! Mit einstweiligem Rechtsschutz werden sofortige Unterlassungen durch unsere Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht bei den Gerichten innerhalb weniger Stunden bewirkt. So gewinnen Sie Zeit für die anschließende Klärung der Rechtsangelegenheit durch außergerichtliche Verhandlungen, die wir durchsetzungsstark zu Ihrem Vorteil führen werden. Im Nichteinigungsfall wird nach dem einstweiligen Rechtschutzverfahren der Rechtsweg zum Hauptsachegericht beschritten.

    Kontaktieren Sie uns bei wichtigen Fragen zum Handelsrecht!

    Sie benötigen einen Vertrag mit einem Entwickler? Sie haben Fragen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz, zum Produkthaftungsgesetz und zum Produktsicherheitsgesetz? Sie haben gehört, dass Sie als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden müssen und bei unternehmerischen Entscheidungen auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft handeln müssen und wollen wissen, wie Sie sich in einer konkreten Entscheidungssituation absichern können? Sie sind besorgt und fragen sich, ob Sie als Geschäftsführer einer überschuldeten GmbH Insolvenz anmelden müssen, obgleich die Gesellschafter Ihnen das per Weisung verboten haben? Sie möchten als Ingenieur wissen, ob Ihnen für eine neu entwickelte Produktverbesserung, die Ihr Arbeitgeber in Anspruch genommen hat, eine Vergütung nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz zusteht? Sie suchen einen Rechtsanwalt sowohl für Handelsrecht als auch für Bankrecht, der für Ihre Gesellschaft eine Patronatserklärung der Konzernmuttergesellschaft gestaltet und Sie bei den Problemen bezüglich der Aufrechterhaltung der Kreditlinien durch die Banken berät?

    Am besten vereinbaren Sie in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer 089/45 21 33 88 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung in München oder Berlin oder Sie senden uns für eine erste Einschätzung eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@gaebhard.de oder gleich direkt über das nachstehende Kontaktformular:

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      Dr. Babette Gäbhard

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      Bundesweit in Deutschland
      erfolgreiche Rechtsberatung
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      Bewertungen
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      „Kompetente Beratung. Schnelles Handeln. Stets aktuell informiert. Bin mit dem abgeschlossenen Verfahren bestens zufrieden. Unbedingte Weiterempfehlung!“

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        Fachanwaltskanzlei für Unternehmer und Kapitalanleger

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