Wirecard AG: Die Investorensuche für zu veräußernde Geschäftsbereiche ist angelaufen

Wie Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als vorläufiger Insolvenzverwalter über die Vermögen der Wirecard AG, der Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH und der Wirecard Global Sales GmbH in seiner heutigen Presseerklärung vom 7.7.2020 mitteilt, laufen derzeit weltweit die “Verkaufsprozesse für das Kerngeschäft der insolventen Wirecard AG, das Acquiring und Issuing-Geschäft, sowie die davon unabhängigen Geschäftsbereiche der Konzerngesellschaften”. Dabei sollen sich, wie Herr Dr. Jaffé im Anschluss an eine weitere Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses der Wirecard AG mitteilte, “zwischenzeitlich bereits mehr als 100 Interessenten gemeldet” haben. Die potentiellen Investoren, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé, können sich nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung in Kürze in neu eingerichteten virtuellen Datenräumen informieren und mit den Due Diligence-Prüfungen beginnen. Das Ziel sei dabei, “zeitnahe Investorenlösungen im Interesse der Gläubiger, Arbeitnehmer und Kunden zu finden.”

Darüber hinaus, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé, werde auch “die Aufklärung der Krisenursachen, die Analyse und Verifizierung von Zahlungsströmen und Datenmaterial mit Hochdruck vorangetrieben.”

Die Wirecard Bank AG ist weiterhin nicht insolvent, betont der vorläufige Insolvenzverwalter auch am 7.7.2020 ausdrücklich, “Auszahlungen an Händler und Kunden der Wirecard Bank werden ohne Einschränkungen ausgeführt.”

Schadensersatz für die im Raum stehenden Bilanzmanipulations- und Betrugsvorwürfe, für fehlerhafte Ad hoc-Mitteilungen und für die im Raum stehenden Falschtestate der Wirtschaftsprüfer

Im Fokus von Haftungsansprüchen auf die Zahlung von Schadensersatz stehen für die Aktionäre mit der Wertpapier-Kenn-Nummer WKN 747206, für die Inhaber von Wirecard-Anleihen mit der Wertpapier-Kenn-Nummer WKN A2YNQ5 sowie für Anleger, die sonstige Wirecard AG-Finanzprodukte erworben und jetzt einen Schaden erlitten haben, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, involvierte Vorstände, Aufsichtsräte, Finanz- und Compliance-Manager und sonstige Verantwortliche im Wirecard-Konzern, sowie gegebenenfalls Aufsichtsbehörden, die ihre Pflichten verletzt haben können. Derzeit laufen intensive Ermittlungen bei den Strafverfolgungsbehörden. Wir schreiben deswegen im ersten Schritt für unsere Mandantinnen und Mandanten Ernst & Young außergerichtlich an und fordern Schadensersatz in voller Höhe, hilfsweise den Abschluss einer Einigungsvereinbarung mit Sofortzahlung. Bei Nichteinigung wird Klage erhoben. Außerdem beantragen wir Akteneinsicht in die strafrechtlichen Ermittlungen. Die Beweismittel aus den Strafverfahren werden den Gerichten, die die Schadensersatzklagen unserer Mandantinnen und Mandanten prüfen, als Beweismittel vorgelegt.

Lesen Sie alle weiteren Einzelheiten auf unserem Beitrag unter Aktuelles:

https://www.gaebhard.de/wirecard-hilfe/.

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